Begriff des deutschen Einkommensteuergesetzes (EStG) und relevant hinsichtlich der beschränkten Steuerpflicht. Werden Einkünfte in einem Land erzielt, in dem eine steuerpflichtige Person keinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hat – dem sogenannten Quellenstaat –, besteht eine beschränkte Steuerpflicht. Zur Abführung der Einkommensteuer an das Finanzamt im Quellenstaat ist der Vergütungsschuldner verpflichtet, das heißt die Veranstalterin bzw. der Veranstalter oder die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber. Der Vergütungsschuldner berechnet die anfallende Steuer im Voraus, zieht sie von der Vergütung ab (Abzugsteuer) und zahlt sie dann an das Finanzamt. Dieser Abzug gilt als Anrechnungsmethode: Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung bei Auslandstätigkeiten wird dieser Abzug vom Finanzamt im Wohnsitzstaat angerechnet.