Autor*innen: Dr. Ulf Bischof, Denise Paetow, Bischof & Paetow Rechtsanwälte in Partnerschaft, Berlin
Ergänzungen Bereich Musik: Birgit Ellinghaus, alba KULTUR, Köln
Der Status von Künstler*innen, Kreativen und Kulturschaffenden kann je nach Land verschieden sein. In der internationalen Arbeit werden viele Künstler*innen, ebenso wie Veranstalter*innen, die Kulturschaffende aus dem Ausland einladen, schnell mit Fragen rund um den aktuellen Status konfrontiert. Denn vom Status leiten sich Ansprüche sowohl auf Sozialleistungen ab, als auch auf Fragen hinsichtlich der Arbeitserlaubnis, des Gehalts, der zu zahlenden Steuern etc.
Für die verschiedenen Arbeitsverhältnisse im Kultursektor gibt es unterschiedliche Vertragsarten. Gerade dann, wenn bei Live Auftritten, Kooperationen, Projekten, Verkäufen usw. die Vertragspartner in verschiedenen Ländern ansässig sind, sind einige Dinge zu bedenken.
Beispiel 1:
Ein Theaterensemble mit Sitz in Deutschland macht mit fünf seiner angestellten Tänzer*innen eine Tournee durch Portugal und Frankreich. Auch der selbstständig tätige Bühnenbildner reist mit. Wie werden die involvierten Akteur*innen entlohnt? Haben die Auftritte im Ausland Auswirkungen auf das Gehalt der Tänzer*innen und des Bühnenbildners?
Beispiel 2:
Eine in Köln ansässige Künstlerin einigt sich mit einem Käufer auf den Verkauf eines Werkes zum Preis X. Der Käufer, der in den Niederlanden lebt, nimmt das Werk gleich mit und sagt eine Bezahlung per Banküberweisung zu. Diese bleibt später aus, da der Käufer insolvent wird. Die Künstlerin stellt außerdem fest, dass der Käufer das Werk zwischenzeitlich weiterveräußert hat.
Beispiel 3:
Eine 8-köpfige Band mit Musiker*innen verschiedener Nationalitäten, die als GbR freier Künstler*innen mit Geschäftssitz in Deutschland organisiert ist, geht auf Europa-Tour. Was muss die Booking Agentur vertraglich regeln? Wie werden die Gagen an die Künstler*innen gezahlt? Wer zahlt und bucht Hotel und Reise? Was ist mit den Merchandising-Einnahmen bei den Konzerten?