Newsletter » Sommer 2017 | Visa und Aufenthalt

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touring artists Newsletter Sommer 2017

Liebe Künstler*innen und Kolleg*innen,

wir senden Ihnen den vierten touring artists Newsletter. Diese Ausgabe beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Thema Visa, mit Fragen der Einreise und Aufenthaltserlaubnis bei grenzüberschreitenden künstlerischen Tätigkeiten.
Insbesondere Künstler*innen und Kulturschaffende in Ländern des sogenannten globalen Südens sehen sich immer wieder mit Schwierigkeiten bei der Visumbeschaffung, bei Einreise in den und Aufenthalt im Schengen-Raum konfrontiert. Aber auch bei Staatsangehörigen aus Drittländern, mit denen die EU Abkommen über Visumerleichterungen geschlossen hat oder bei denen die Visumpflicht bis zu einem bestimmten Zeitraum gänzlich entfällt, treten unter Umständen Fragen und Unsicherheiten auf – insbesondere dann, wenn sich ein*e Künstler*in dazu entschließt, länger in Deutschland bleiben und arbeiten zu wollen als zunächst vorgesehen.
Wir möchten Sie ermuntern, Ihre Erfahrungen und Fragen mit uns und mit Kolleg*innen zu teilen – im touring artists Forum, via E-Mail an info@touring-artists.info oder über das kostenfreie touring artists Beratungsangebot (beratung@touring-artists.info).

Darüber hinaus informieren wir auch in diesem Newsletter wieder über Neuigkeiten rund um die internationale Mobilität, über aktuelle Ausschreibungen, Gesetzesänderungen und Veranstaltungen sowie über Neuigkeiten zu unserem Informationsportal touring artists.

Im Überblick
Schwerpunkthema:

Und über den Fokus dieser Sommer-Ausgabe hinaus:

Unseren Newsletter finden Sie auch unter folgenden Links:
www.touring-artists.info/home/newsletter/ (deutsch) und
www.touring-artists.info/en/home/newsletter/ (englisch)

Die touring artists Redaktion wünscht Ihnen wie gewohnt eine anregende Lektüre!

 

SCHWERPUNKT

3 FRAGEN AN ...
Birgit Ellinghaus, alba KULTUR - Büro für globale Musik

Sie haben vielerlei Praxiserfahrung in der Visumbeantragung und -vergabe. Können Sie uns einen Fall schildern, der die größten bestehenden Schwierigkeiten hinsichtlich der Visumvergabe an Künstler*innen verdeutlicht, die aus den sogenannten Ländern des Globalen Südens in den Schengenraum einreisen, um in Deutschland bzw. dem Schengenraum temporär zu arbeiten?

Birgit Ellinghaus: Schwierigkeiten in der Visumbeantragung von Künstler*innen aus dem Globalen Süden (und generell) ergeben sich dadurch, dass der freie Kulturbereich in der EU erfreulicherweise sehr zusammengewachsen ist. Es gibt bilaterale Kooperationen bei der Durchführung von Projekten und auch viele europäische Konsortien mit Partnern in mehreren Ländern. Projekte selbst finden gleichzeitig oder in zeitlicher Nähe in verschiedenen europäischen Ländern statt. Auch werden Künstler*innen von Agent*innen eines EU Landes für Auftritte in anderen EU Ländern vertreten und z.T. angestellt.
Die Visa für beteiligte Künstler*innen werden jedoch jeweils von einer nationalen diplomatischen Vertretung erteilt, die von den durch sie beauftragten Visa Service Centern bei der Vorprüfung der Antragsunterlagen assistiert werden.
Das Personal dieser Visa Service Center ist oftmals angewiesen nur Einladungen und Dokumente aus dem Land zu akzeptieren, das die Serviceleistungen erbringt. Vorgelegte Einladungsdokumente werden somit immer wieder als nicht ausreichend akzeptiert, da sie z.B. von Einladenden aus Deutschland kommen, die für ein Projekt in Italien oder Frankreich zuständig sind. Die Service Center bestehen dann auf die Vorlage von nationalen Dokumenten aus Italien und Frankreich in den jeweiligen Landessprachen.
Die Kenntnis der Struktur und der nicht institutionellen Organisationen im Kulturbereich anderer europäischer Länder ist sowohl in den Visa Service Centern wie auch in den Botschaften verbesserungswürdig. Dies wird immer wichtiger, da die EU die europäische Kooperation der freien Kultur- und Kreativwirtschaft ausdrücklich fördert und dadurch aktuell immer mehr freie europäische Kulturprojekte entstehen, die im globalen Kontext Künstler*innen in Projekte einbeziehen.

Beispiel: Ein in der Türkei ansässiges Ensemble, das regelmäßig in die EU zu Konzerten reist, wird von einem in Deutschland ansässigen Organisationsbüro für ein Konzert nach Italien eingeladen. Das Deutsche Büro stellt den Künstler*innen alle entsprechenden Unterlagen in Englisch zur Verfügung. Einreisestaat in die EU ist Italien, sodass die Visa vom Italienischen Generalkonsulat erteilt werden müssen. Das Visa Service Center des Italienischen Generalkonsulates besteht aber auf die Vorlage von Unterlagen von italienischen Veranstaltern in italienischer Sprache. Erst nach Vorlage der italienischen Dokumente werden die Visa erteilt.

Künstler-Visum, Touring Visa, … die europäischen Gremien haben diese oder ähnliche Ansätze immer wieder mal auf der Agenda. Für wie realistisch halten Sie die Umsetzung solcher Ideen?

Birgit Ellinghaus: In der aktuellen politischen Situation halte ich persönlich die Aufrechterhaltung des Status Quo mit der Anwendung des Visa Code 2009 für sinnvoll. Jede Änderung der Schengen-Regeln auf europäischer Ebene wird wahrscheinlich eher zu Einschränkungen und komplizierteren Verfahren führen, die den aktuellen Debatten um Flucht und Exil sowie verstärkten Grenzkontrollen Rechnung tragen.

Wie können Kulturorganisationen und Künstlernetzwerke Druck auf die Regierungen – in der EU und weltweit – ausüben? Gibt es aktuell bemerkenswerte Initiativen aus dem Sektor, die unterstützenwert sind, so wie bspw. das White Paper von Tamizdat?

Birgit Ellinghaus: Die Änderung von weltweiten diplomatischen Regelwerken ist eines der schwierigsten Vorhaben. Kulturorganisationen und Künstlernetzwerke vertreten – trotz einer großen Anzahl international mobiler Künstler*innen – nur eine Minorität der Betroffenen, die Visa für die Ausübung ihres Berufs oder für die Praxis des Kulturaustauschs benötigen. Deshalb kann politischer Druck nur bedingt von Kulturorganisationen und Künstlernetzwerke erfolgreich ausgeübt werden. Wichtiger wäre die wirtschaftliche Rolle des Kunst- und Kultursektors in den Fokus zu nehmen. Die bisherigen Diskussionen um Freihandel haben den Kunst- und Kulturbereich eher benachteiligt, statt seinen besonderen Schutz und seine Förderung in den Fokus zu nehmen, um gesellschaftliche Innovation und internationalen Austausch zu fördern.
Ein guter Ansatz sind hier sicherlich die von der Deutschen UNESCO Kommission initiierten Diskussionen in Deutschland im Zuge des Aktionsplan 2017-2020, bei dem eine Sensibilisierung der Politik und der Stakeholder zu Fragen der Künstlermobilität in allen Dimensionen eine der Prioritäten ist.

Lernen von „Good practice“ hinsichtlich der Visumvergabe an Künstler*innen z.B. in den USA wäre auch für ein geeintes Europa eine gute Möglichkeit. Die Kooperation von Fach-Beratungsbüros in den USA, die sich zusammen mit Menschenrechtsorganisationen auf nationaler Ebene in die juristische und verfassungsmäßige Debatte um Visa/Einreisebestimmungen, Arbeitserlaubnisse und Künstlermobilität einmischen, könnte auch für Europa neue Impulse in diesen Fragen setzen.
Nach dem „Muslim Ban“ haben sich Organisationen wie Tamizdat u.a. als effektive Fürsprecher auch für Künstler*innen ergeben.

Birgit Ellinghaus arbeitet seit über 35 Jahren im Bereich Kultur und Musik mit Künstler*innen aus der ganzen Welt, seit 1989 als Direktorin von alba KULTUR - Büro für globale Musik.
Sie ist Musikverlegerin und hat zahlreiche CDs für das von ihr gegründete Weltmusik-Label ‚Heaven and Earth‘ produziert. Sie koordiniert das Netzwerk globaler Musik ‚Klangkosmos NRW‘ und kuratiert verschiedene Konzertreihen, u.a. die Reihe ‚Weltmusik im Mozartsaal‘ der Alten Oper Frankfurt.
Als Beraterin und Referentin ist sie international tätig und wird immer wieder in Jurys berufen bspw. der World Music Expo WOMEX 2014 in Santiago de Compostella oder des EU Festival Label Award EFFE (2015 und 2017).
Seit vielen Jahren engagiert sie sich für die Arbeitsbedingungen von Künstler*innen weltweit, insbesondere hinsichtlich der Fragen von Einreise und Aufenthalt.

 

NEWS

Aufhebung der EU-Visumpflicht für die Ukraine
Am 11. Juni 2017 ist für die Ukraine die Visumfreiheit mit der EU in Kraft getreten. Ukrainische Staatsbürger*innen können sich nun 90 Tage ohne Visum in der EU aufhalten. Für die Einreise brauchen sie jedoch einen biometrischen Pass mit gespeichertem Fingerabdruck. Eine Arbeitserlaubnis ist damit nicht automatisch verbunden! Die Visumbefreiung gilt für alle EU-Staaten mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Irlands. Informationen stellt die Deutsche Botschaft in Kiew hier zur Verfügung.

Antrag USA-Visum: Foto ohne Brille, bitte!
Seit dem 1. November 2016 dürfen Antragsteller*innen für ein USA-Visum auf dem Foto keine Brille tragen. Weitere Informationen finden sich auf der Website der US-Botschaft hier.

China ändert Visa-System für ausländische Erwerbstätige
Seit dem 1. April 2017 bündelt die Foreigner’s Work Permit (FWP) die bisherigen Visumarten – das Z-Visum (Alien Employment Permit) und das R-Visum (Foreign Expert Permit) – und stuft ausländische Erwerbstätige mittels eines Punktesystems in drei Kategorien ein. Die neue Verfahrensweise soll die Antragstellung vereinfachen und die Bearbeitung beschleunigen. Weitere Informationen hier sowie von der TK hier.

Kroatien ist Teil des Schengen-Informationssystems
Seit dem 27. Juni 2017 ist Kroatien mit dem Schengener Informationssystems (SIS) verbunden, das u. a. die Kontrolle an den Außengrenzen der Länder des Schengenraums unterstützt. Wartezeiten an der Grenze zwischen Kroatien und Slowenien werden sich dadurch verringern, da beide Staaten jetzt Teil des SIS sind. Mehr Informationen hier.

Visumantrag für Arbeitnehmer*innen
Oft wird von Antragsteller*innen eines Businessvisums ein Entsendeschreiben der*s Arbeitgeberin*s verlangt. Die TK hat Tipps für ein solches Schreiben zusammengestellt. Diese finden Sie hier.

Evaluation der Rechtsvorschriften der EU über die legale Migration von Nicht-EU-Bürger*innen
Online-Konsultation

Die Europäische Kommission evaluiert den bestehenden EU-Rechtsrahmen für die legale Einreise. Dieser umfasst die Bedingungen, unter denen Drittstaatsangehörigen die Zuwanderung zum Zwecke der Erwerbstätigkeit, Familienzusammenführung, des Studiums oder der Forschung gestattet ist, und regelt langfristige Aufenthalte in der EU. Möglicherweise vorhandene Lücken und Widersprüche im Rechtsrahmen sollen ermittelt werden, sein Beitrag zu einer wirksamen Steuerung von Migrationsströmen wird überprüft und mögliche Verbesserungen der Gesetzgebung werden diskutiert.
Die Konsultation (die in allen EU-Sprachen zur Verfügung steht) richtet sich an eine größtmögliche Öffentlichkeit innerhalb und außerhalb der EU. Der Konsultationszeitraum endet am 18. September 2017.
Mehr Informationen hier.

 

GUT ZU WISSEN! UND TOURING ARTISTS FAVOURITES

Künstlervisum - gibt es das in Deutschland?
Grundsätzlich gilt: Für einen längeren Aufenthalt/Arbeitsaufenthalt in Deutschland benötigen Angehörige von Drittstaaten ein nationales Visum (Visumkategorie D). Dieses muss vorab bei einer Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) der Bundesrepublik Deutschland im Heimatstaat bzw. dem Staat des gewöhnlich erlaubten Aufenthalts beantragt werden (Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, der Republik Korea und der Vereinigten Staaten von Amerika können einen erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise einholen). Außerdem bedarf es zur Erteilung eines D-Visums grundsätzlich der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde, d. h. der Behörde des Ortes, an den die*der Antragsteller*in seinen Wohnsitz legen wird. Für Künstler*innen gibt es hier keine Sonderregelungen!
In Berlin, wo Kunst und Kultur eine besondere Rolle zugesprochen wird, gilt jedoch eine künstlerfreundliche Auslegung des Aufenthaltsgesetzes (§ 21 Abs. 5 AufenthG). Dies ist in den Verfahrenshinweisen der Ausländerbehörde Berlin festgehalten: „Bei einem Aufenthalt von Künstlern ist stets von einem übergeordneten wirtschaftlichen Interesse der ‚Kunst- und Filmhauptstadt Berlin‘ auszugehen, welcher positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und damit das Ermessen grundsätzlich zugunsten des Ausländers auszuüben. Dies können sowohl bildende Künstler, als auch freiberufliche tätige Musiker, Schauspieler, Regisseure u.a. sein. Auch bisher nicht renommierten, aber besonders kreativen Künstlern soll im Rahmen des § 21 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz ein Aufenthalt ermöglicht werden.‘‘ Dies kann den Erwerb einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis von Künstler*innen unter Umständen begünstigen.
Hinweis:
Künstler*innen, denen eine Arbeitsberechtigung in Deutschland erteilt wird, sollten beachten, dass diese nicht für jede beliebige Tätigkeit, sondern immer nur für die im Antrag formulierte gilt – dies kann eine klar definierte selbstständige oder mittels eines Arbeitsvertrages festgelegte Tätigkeit sein.

Was ist ein Aufenthaltstitel?
„Aufenthaltstitel‘‘ ist ein Begriff des in Deutschland geltenden Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Bürger*innen aus Ländern außerhalb der EU bzw. des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) benötigen zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Das Aufenthaltsgesetz orientiert sich an den europäischen Verordnungen (u. a. Visakodex EU) und unterscheidet hinsichtlich des Aufenthaltstitels zwischen Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU und Visum für den befristeten Aufenthalt sowie Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU für den unbefristeten Aufenthalt.
All diese Begriffe sind im touring artists Glossar erläutert. Und auch das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge bietet hierzu eine gute Übersicht, diese ist hier zu finden.

C-Visum, D-Visum & visumfreie Einreise, EU-Visakodex & Schengen
Ob und welches Visum für einen Aufenthalt in Deutschland benötigt wird, welches Visum für welchen Zeitraum und welche europäischen Länder gilt, erläutert touring artists hier.
Auf zwei Punkte sei besonders hingewiesen, da sie häufig zu Schwierigkeiten führen, wenn die Regelungen nicht rechtzeitig beachtet werden bzw. Informationen hierzu fehlen:

  • Angehörige von Drittstaaten, die mit einem C-Visum (Schengen-Visum) bereits in Deutschland sind, können einen längeren Aufenthalt (Aufenthaltserlaubnis) nicht direkt in Deutschland beantragen. Hierfür ist die Beantragung eines D-Visums (nationales Visum) vor der Einreise notwendig.
    Ausnahme I: Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, der Republik Korea und der Vereinigten Staaten von Amerika können ein D-Visum auch nach der Einreise in Deutschland beantragen.
    Ausnahme II: Angehörige der folgenden Länder können einen längeren Aufenthalt (Aufenthaltserlaubnis) direkt in Deutschland beantragen, sofern keine Erwerbtätigkeit aufgenommen wird: Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino.

  • Künstler*innen, die über eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für den Schengen-Raum verfügen, müssen dringend beachten, dass diese nicht für den Aufenthalt im Vereinigten Königreich und in Irland gilt! Denn diese Staaten gehören nicht zu Schengen und haben entsprechend eigene Regelungen bezüglich Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Eine Übersicht zu den Regelungen des Schengener Abkommens mit weiteren länderspezifischen Sonderregelungen und Ausnahmen bietet das Auswärtige Amt hier.

Hinweis: Antragsformulare zum sog. Schengen-Visum (C-Visum) und zum nationalen Visum (D-Visum) sind auf der Website des Auswärtigen Amt hier zu finden.

Visum für Deutschland - FAQ
Der Fragenkatalog des Auswärtigen Amtes rund um Visaerfordernisse, Visumbeantragung und Zuwanderung nach Deutschland u. a. bietet eine gute Hilfestellung zur Klärung.

Guide für Künstler*innen zur Einreise und Arbeitserlaubnis in den USA
Artists from Abroad, der Online-Guide der League of American Orchestras und der Association of Performing Arts Professionals, bietet u. a. Informationen zum Einwanderungsgesetz der USA sowie zu Visumkategorien und entsprechenden Verfahren. Eine gute Informationsquelle für Künstler*innen, die in den USA arbeiten möchten! Der Guide ist hier zu finden.

Tamizdat: White Paper on Artist Mobility to the United States
Tamizdat setzt sich als nonprofit Organisation für den internationalen Kulturaustausch ein und nimmt vor allem internationale darstellende Künstler*innen und deren Schwierigkeiten hinsichtlich Einreise in die und Aufenthalt in den USA in den Blick. Tamizdat bietet eine kostenlose Rechtsberatung bei Visumproblemen an (TamizdatAVAIL), sammelt Daten bezüglich Visumfragen, veröffentlicht entsprechende Studien und leitet eine Koalition internationaler Kunstorganisationen (Artist Mobility Advocacy Coalition - AMAC), die sich für die Vereinfachung des Visumprozederes für Künstler*innen, die in die USA einreisen möchten, einsetzen. Kürzlich veröffentlichte Tamizdat einen ersten Entwurf des ‘White Paper on Artist Mobility to the United States‘. Das White Paper kann hier heruntergeladen werden.

Artists Visas Committee in Frankreich
Die Initiative Artists Visas Committee von ZONE FRANCHE wurde 2009 auf den Weg gebracht – als Reaktion auf die wachsenden Probleme von Akteur*innen der Musikindustrie bei der Visumbeschaffung. Heute setzt sich das Artists Visas Committee aus Künstler*innen, Produzent*innen, Touring Agents, Veranstalter*innen, Vertreter*innen von Labels, Festivals, Theatern und lokaler Behörden zusammen. Die Initiative bietet Unterstützung bei Visumproblematiken, analysiert häufig auftretende Probleme und wirkt auf Behörden und Ministerien ein, um die Verfahren der Visumvergabe zu verbessern. Weitere Informationen finden sich auf der Website von ZONE FRANCHE.

Beratung und Fortbildungen beim Berliner Integrationsbeauftragten
Der Beauftragte des Senats von Berlin für Integration und Migration bietet wöchentliche Beratungen zur Einreise nach Deutschland, zu Aufenthalt, Erwerbstätigkeit, Asylverfahren etc. an. Außerdem werden kostenfreie Fortbildungen im Bereich des Migrationsrechts und der Migrationsberatung angeboten. Zielgruppe der Schulungen sind Mitarbeiter*innen von nicht staatlichen Beratungsstellen sowie ehrenamtliche Berater*innen. Weitere Informationen hier.

ICORN: Zufluchtsorte für bedrohte und verfolgte Schriftsteller*innen und Künstler*innen
ICORN (International Cities of Refuge Network) ist eine unabhängige Organisation von Städten und Regionen, die längerfristig (aber temporär) Zuflucht für gefährdete Schriftsteller*innen und Künstler*innen bieten. Für einen ICORN-Aufenthalt können sich Schriftsteller*innen und Künstler*innen aus den Bereichen Fotografie, Cartoon, Malerei, Performance, Neue Medien, Musik u. a. bewerben, die aufgrund der in ihrer Kunst ausgedrückten Anschauungen oder Ideen bedroht oder verfolgt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

TOURING ARTISTS NEWS

touring artists begrüßt das Tschechische Arts and Theatre Institute
On the Move – Cultural Mobility Information Network unterstützt in diesem Jahr den Austausch von Mitarbeiter*innen seiner Mitgliedsorganisationen. touring artists freut sich, dass in diesem Kontext Barbora Doležalová vom Tschechischen Arts and Theatre Institute am 30. Mai 2017 nach Berlin eingeladen werden konnte: Fragen & Antworten und ein intensiver Austausch rund um den Aufbau eines Informationsportals prägten diesen produktiven und inspirierenden Tag.
Das Arts and Theatre Institute in Prag plant derzeit den Launch eines Informationsportals für Künstler*innen und Kulturschaffende, die in Tschechien leben und temporär im Ausland arbeiten (möchten) sowie für solche, die im Ausland ihren Wohnsitz haben und nach Tschechien reisen (möchten). Das Portal soll bereits Anfang nächsten Jahres online gehen – wir wünschen den Kolleg*innen viel Erfolg!

On the Move und ARS BALTICA - Förderhandbuch kulturelle Mobilität für den Ostseeraum
OTM und ARS BALTICA haben die neue, aktualisierte Auflage des "Baltic Sea Region Cultural Mobility Funding Guide" herausgegeben. Dieser beinhaltet Förderprogramme in elf Ländern (Dänemark, Finnland, Norwegen, Schweden, Estland, Lettland, Litauen, Island, Deutschland, Polen und Russland) und wurde in Kooperation mit den OTM-Mitgliederorganisationen ITI - Zentrum Deutschland (und der Website touring-artists.info) und der Russian Theatre Union sowie mit Unterstützung des National Centre for Culture - Poland und EUNIA erstellt und aktualisiert.
Das übergreifende Handbuch sowie die elf länderspezifischen Handreichungen finden sich auf der OTM Website hier.

International Meeting of Independent Dance Producers in Budapest
Am 2. und 3. Juni 2017 fand das Netzwerk- und Arbeitstreffen "International Meeting of Independent Dance Producers" in Budapest statt, organisiert vom Dachverband Tanz Deutschland in Kooperation mit dem Bakelit Multi Art Center.
Auch touring artists war zu Gast, präsentierte sein Informationsportal und informierte die etwa 40 Teilnehmer*innen aus zehn verschiedenen europäischen Ländern über weitere Informationsportale sowie über das Netzwerk On the Move.

Österreich: Neues Informationsportal für international tätige Künstler*innen
SMartAt Mobility ist das neue Informationsportal für mobile Künstler*innen, das von SMart Österreich auf den Weg gebracht wurde und am 8. Mai 2017 seinen Launch feierte. Es wendet sich an Künstler*innen und Kreative, die in Österreich leben und arbeiten und im Ausland tätig werden. Genauso angesprochen sind internationale Künstler*innen und Kreative, die nach Österreich kommen und dort tätig werden und/oder leben wollen. touring artists war beim Launch dabei und freut sich darauf, den Austausch mit den österreichischen Kolleg*innen über Fragen rund um Künstler*innenmobilität zu intensivieren.


AUSSERDEM

AKTUELLE GESETZESÄNDERUNGEN

Sozialversicherungsabkommen mit Indien in Kraft
Für Deutschland und Indien gilt seit Anfang Mai 2017 ein gemeinsames Sozialversicherungsabkommen. Beim vorübergehenden Aufenthalt im jeweils anderen Land gelten für Erwerbstätige damit neue Bedingungen bei Entsendungen, insbesondere hinsichtlich der Rentenversicherung. Weitere Informationen hier.

Aus für Roaming-Gebühren in der EU
Im Ausland telefonieren, im Internet surfen oder Kurznachrichten verschicken: Ab dem 15. Juni 2017 ist dies ohne zusätzliche Kosten möglich. Das Europäische Parlament hat die Roaming-Gebühren im EU-Ausland abgeschafft. Weitere Informationen hier.

 

GUT ZU WISSEN

Tunesien unterzeichnet Vertrag für die Teilnahme am Programm KREATIVES EUROPA
Voraussichtlich ab Januar 2018 wird Tunesien am EU-Programm KREATIVES EUROPA teilnehmen. Akteur*innen aus dem kulturellen und dem audiovisuellen Bereich in Tunesien können dann an den Teilprogrammen KULTUR und MEDIA gleichberechtigt teilnehmen. Das Abkommen muss noch vom tunesischen Parlament ratifiziert werden. Weitere Informationen hier.

Brexit: A1-Bescheinigungen gelten vorerst nur bis zum EU-Austritt
Der geplante Austritt Großbritanniens aus der EU wirft seine Schatten voraus: Bei Entsendungen stellen viele Krankenkassen die A1-Bescheinigung für Großbritannien derzeit nur maximal bis Ende März 2019 aus. Weitere Informationen hier.

Mobility in Culture – Vorschlag beim Treffen der EU Kulturminister*innen
Die italienische Delegation legte beim Treffen der EU Kulturminister*innen im Mai 2017 – unterstützt von der französischen und deutschen Delegation – einen Vorschlag zur Initiative „Mobility in Culture‘‘ vor, die die Mobilität von Künstler*innen und Kreativen in Europa stärken soll. touring artists wird diese Initiative weiter verfolgen. Das Protokoll des Treffens ist hier, der Vorschlag hier zu finden.

Künstlersozialabgabe sinkt 2018

Der Abgabesatz wird von 4,8 Prozent in diesem Jahr auf 4,2 Prozent im kommenden Jahr gesenkt. Im Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2018 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist dieser Satz festgeschrieben.
 
Nutzung von Drohnen
Die Nutzung von Drohnen erhält auch in Kunstprojekten vermehrt Einzug. Zu beachten ist, dass der Betrieb von Drohnen in einer Berufshaftpflichtversicherung meist ausgeschlossen bzw. in älteren Bedingungswerken gar nicht vorgesehen ist. Künstler*innen, die Drohnen nutzen, ist deshalb dringend zu raten, eine sog. Luftverkehrshaftpflichtversicherung abzuschließen, um im Schadenfall versichert zu sein. Weitere Informationen auf touring artists in Kürze hier.

 

AUSSCHREIBUNGEN

Roberto Cimetta Fund | Valletta 2018: Mobility Funding
Reisestipendien für Künstler*innen aus dem europäisch-arabischen Raum.
Verlängerte Bewerbungsfrist: 15. Juli 2017 – Informationen

kooshk residency: EU-Iran Exchange Program – Open Call for Iranian Artists
Für Künstler*innen aus dem Iran.
Bewerbungsfrist: 15. Juli 2017 – Informationen

Tate/Delfina Foundation: Brooks International Fellowship Programme 2018 (Vereinigtes Königreich)
Für Kurator*innen, Wissenschaftler*innen, Kunsthistoriker*innen und andere Museumsfachleute.
Bewerbungsfrist: 16. Juli 2017 – Informationen

EMARE-Residency 2017 (Niederlande, Frankreich, Vereinigtes Königreich oder Deutschland)
Für Medienkünstler*innen aus den Bereichen Digitale Medien, Film und Performance.
Bewerbungsfrist: 20. Juli 2017 – Informationen

Machol Shalem Dance House: Jerusalem International Choreography Competition 2017 (1.-2. Dezember 2017, Israel)
Für Choreograf*innen.
Bewerbungsfrist: 30. Juli 2017 – Informationen

Schloss Bröllin: Produktionsstipendium 2018 (Deutschland)
Für professionelle Künstler*innengruppen aus dem In- und Ausland zur Produktion von Tanz-, Theater- und Performance-Projekten.
Bewerbungsfrist: 31. Juli 2017 – Informationen

International Association for Performing Arts and Research IAPAR / ITI Zentrum Indien: IAPAR International Theatre Festival 2017 (November 2017, Indien)
Für Theaterschaffende aus aller Welt.
Bewerbungsfrist: 31. Juli 2017 – Informationen

Creative Climate Leadership training course (8.-14. Oktober 2017, Slowenien)
Für Künstler*innen und Kulturschaffende.
Bewerbungsfrist: 31. Juli 2017 – Informationen

K3 – Zentrum für Choreographie | Tanzplan Hamburg: Residency Program 2018/2019
Für Nachwuchschoreograf*innen aus aller Welt.
Bewerbungsfrist: 14. August 2017 – Informationen

Institut für Auslandsbeziehungen ifa: Ausstellungsförderung 2018
Für deutsche und in Deutschland lebende bildende Künstler*innen.
Bewerbungsfrist: 15. August 2017 – Informationen

Institut für Auslandsbeziehungen ifa: Programm Künstlerkontakte 2018
Für Künstler*innen, Kurator*innen, Kunstvermittler*innen und -theoretiker*innen etc. in Entwicklungs- und Transformationsländern sowie Bewerber*innen mit Wohnsitz in Deutschland.
Bewerbungsfrist: 15. August 2017 – Informationen

ZARYA Center for Contemporary Art: Artist-in-Residence Program (November-Dezember 2017, Russland)
Für Einzelkünstler*innen oder Gruppen in den Bereichen Malerei, Skulptur, Grafik, Foto und Video, Installation, Performance, Choreografie, Theater, Musik und Street Art.
Bewerbungsfrist: 31. August 2017 – Informationen

aerowaves dance across europe: Aerowaves Twenty
Für Nachwuchschoreograf*innen.
Bewerbungsfrist: 12. September 2017 – Informationen

Kunststiftung NRW/Pina Bausch Foundation: Pina Bausch Fellowship for Dance and Choreography 2018
Für Einzelkünstler*innen aus den Bereichen Tanz und Choreografie.
Bewerbungsfrist: 15. September 2017 – Informationen

Mobility First! ASEF Cultural Mobility Initiative
Reisestipendien für asiatische und europäische Einzelkünstler*innen und Kulturorganisationen, die zwischen Asien und Europa reisen.
Nächste Bewerbungsfrist: 15. September 2017 – Informationen

Europa Nostra Awards 2018
Für Kooperationsprojekte mit Beteiligung mehrerer europäischer Länder.
Bewerbungsfrist: 01. Oktober 2017 – Informationen

Otto’s Abodev: Residency Gateway to the Wilderness (USA)
Für Künstler*innen, die sich mit Fragen einer geologischen, ökologischen oder politischen Identität u.a. auseinandersetzen.
Bewerbungen jederzeit möglich – Informationen

VERANSTALTUNGEN, TERMINE UND WEITERE NEWS

Jubiläum
Die IGBK ist 60 Jahre alt!
Im Mai 1957 wurde die IGBK als deutsches Nationalkomitee der International Association of Art (IAA) gegründet, der heute größten internationalen Vereinigung bildender Künstler*innen. Seit 1972 ist sie Dachverband des BBK, des Deutschen Künstlerbunds sowie der GEDOK und repräsentiert damit mehr als 14.000 bildende Künstler*innen.
Als Interessensvertretung engagiert sich die IGBK in verschiedenen europäischen Organisationen und Netzwerken wie bspw. On the Move oder Culture Action Europe. Derzeit ist sie für die Koordinierung der Aktivitäten der IAA Europe zuständig. Die IGBK unterstützt bildende Künstler*innen in ihrer grenzüberschreitenden Tätigkeit durch die Bereitstellung von Informationen sowie des internationalen Künstlerausweises und veranstaltet regelmäßig Symposien und Workshops zu den Rahmenbedingungen künstlerischer Arbeit.
Am Jubiläumsabend am 23. Juni 2017 in den Räumen des Deutschen Künstlerbundes war der Kurator Necmi Sönmez zu Gast, der in seinem Vortrag „Sollen alle türkischen Künstler*innen auswandern?“ eine Bestandsaufnahme zur Kunstszene in der Türkei nach dem Verfassungsreferendum 2017 machte.

Konferenz
Arts Rights Justice Conference
Die ARJ CONFERENCE findet vom 30. August bis 1. September 2017 im Anschluss an die ARJ ACADEMY in Hildesheim (Deutschland) statt. Es werden 120 Teilnehmer*innen erwartet – Vertreter*innen von Förderinstitutionen und Netzwerken, Expert*innen der Bereiche Kunst, Kultur und Menschenrechte sowie Teilnehmer*innen der ARJ ACADEMY.
Weitere Informationen hier.

Konferenz
»Fragile Affinities - (Re)strengthening international artistic collaboration«
Die Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit von Künstler*innen ist ein Leitgedanke der IGBK. Die politischen Transformationsprozesse in Europa stehen diesem Bemühen jedoch entgegen: Von den nationalistischen und antieuropäischen Politiken sind auch Künstler*innen betroffen, die sich mit den Folgen der Einschränkung von Freiheitsrechten auseinandersetzen müssen. Zensur, Behinderung von Arbeitsmöglichkeiten, existentielle Notlagen und Isolation sind teils die Folgen.
»Fragile Affinities« fragt vor dem Hintergrund der jüngeren deutsch-deutschen Geschichte nach künstlerischen und alltagspraktischen Strategien der Auseinandersetzung mit diesen Herausforderungen. Es soll diskutiert werden, wie internationale Kooperationen und Austauschmöglichkeiten in ihrer Wirkmächtigkeit für eine kulturell vielfältige europäische Gemeinschaft erhalten und befördert werden können.
Das IGBK-Symposium findet am 23. und 24. November 2017 in Kooperation mit der Akademie der Künste Berlin statt. Weitere Informationen sind ab Juli 2017 online zu finden: www.igbk.de

Meeting
Res Artis Meeting „Prepare for Production: On Residencies and Artistic Production”
Das Treffen widmet sich der Herausforderung, Künstler*innen adequate Produktionsbedingungen und Infrakstrukturen zur Verfügung zustellen. Ausgerichtet wird das Treffen von Danish Art Workshops (DAW) und FABRIKKEN / The Factory of Art and Design und findet vom 25.-27. Oktober 2017 in Kopenhagen statt.
Mehr Informationen hier. Direkt zur Anmeldung geht es hier.

Weiterbildung
Berlin Summer University of the Arts 2017
Von Juni bis Oktober bietet die diesjährige Berlin Summer University of the Arts über 30 Workshops in den verschiedensten Bereichen an: Neben Bildender Kunst, Musik, Gestaltung und Performance auch Kunstmanagement, Kreatives Unternehmertum sowie interdisziplinäre Formate in englischer Sprache. Mehr Informationen hier.

Publikation
Sozialversicherung und Künstlermobilität in Europa – Workshop-Dokumentation
Im November 2016 veranstaltete die IGBK in Kooperation mit der IAA Europe einen Workshop zum Thema ‚Sozialversicherung und Künstlermobilität in Europa‘. Welchen Hürden stehen Künstler*innen, die in Europa länderübergreifend arbeiten, nach wie vor gegenüber? Inwieweit haben sich die Informationsangebote für freiberuflich tätige Künstler*innen in den letzten Jahren verbessert? Die Dokumentation steht auf der IGBK-Website hier zur Verfügung.

 

TOURING ARTISTS BERATUNGSANGEBOT

Im Rahmen des touring artists Beratungsangebotes sind kostenfreie Einzelberatungen in Berlin oder per Telefon und E-Mail (beratung@touring-artists.info) zu internationalen Projekten und Arbeitsaufenthalten im Ausland möglich. Das Angebot ist eine Kooperation von ITI und IGBK mit SMartDe – Netzwerk für Kreative e.V.

 

VORSCHAU
Der nächste touring artists Newsletter erscheint im Herbst 2017 zum Thema Versicherungen bei grenzüberschreitenden künstlerischen Tätigkeiten. Wir freuen uns über Anregungen, Fragen und Erfahrungen aus der Praxis, gerne per E-Mail an info@touring-artists.info.

 

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Kontakt
touring artists Redaktion, E-Mail: info@touring-artists.info

touring artists ist ein Projekt der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) und des Internationalen Theaterinstituts (ITI) – Zentrum Deutschland, initiiert und gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK)
Mohrenstr. 63, D – 10117 Berlin, www.igbk.de

Zentrum Bundesrepublik Deutschland des Internationalen Theaterinstituts e.V.
Kunstquartier Bethanien, Mariannenplatz 2, D – 10997 Berlin, www.iti-germany.de

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