Newsletter » Sommer 2017 | Visa und Aufenthalt
touring artists Newsletter Sommer 2017
Liebe Künstler*innen und Kolleg*innen,
wir senden Ihnen den vierten touring artists Newsletter. Diese Ausgabe
beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Thema
Visa, mit Fragen der
Einreise und Aufenthaltserlaubnis bei grenzüberschreitenden künstlerischen
Tätigkeiten.
Insbesondere Künstler*innen und Kulturschaffende in Ländern des sogenannten
globalen Südens sehen sich immer wieder mit Schwierigkeiten bei der
Visumbeschaffung, bei Einreise in den und Aufenthalt im Schengen-Raum
konfrontiert. Aber auch bei Staatsangehörigen aus Drittländern, mit denen die EU
Abkommen über Visumerleichterungen geschlossen hat oder bei denen die
Visumpflicht bis zu einem bestimmten Zeitraum gänzlich entfällt, treten unter
Umständen Fragen und Unsicherheiten auf – insbesondere dann, wenn sich ein*e
Künstler*in dazu entschließt, länger in Deutschland bleiben und arbeiten zu
wollen als zunächst vorgesehen.
Wir möchten Sie ermuntern, Ihre Erfahrungen
und Fragen mit uns und mit Kolleg*innen zu teilen – im
touring
artists Forum, via E-Mail an info@touring-artists.info oder über das kostenfreie
touring artists Beratungsangebot (beratung@touring-artists.info).
Darüber hinaus informieren wir auch in diesem Newsletter wieder über Neuigkeiten
rund um die internationale Mobilität, über aktuelle Ausschreibungen,
Gesetzesänderungen und Veranstaltungen sowie über
Neuigkeiten zu unserem Informationsportal touring artists.
Im Überblick
Schwerpunkthema:
3 Fragen an Birgit Ellinghaus, alba KULTUR - Büro für globale Musik
Und über den Fokus dieser Sommer-Ausgabe hinaus:
Unseren Newsletter finden Sie auch unter folgenden Links:
www.touring-artists.info/home/newsletter/ (deutsch) und
www.touring-artists.info/en/home/newsletter/ (englisch)
Die touring artists Redaktion wünscht Ihnen
wie gewohnt eine anregende Lektüre!
SCHWERPUNKT
3 FRAGEN AN ...
Birgit Ellinghaus,
alba KULTUR - Büro für globale Musik
Sie haben vielerlei Praxiserfahrung in der Visumbeantragung und -vergabe. Können Sie uns einen Fall schildern, der die größten bestehenden Schwierigkeiten hinsichtlich der Visumvergabe an Künstler*innen verdeutlicht, die aus den sogenannten Ländern des Globalen Südens in den Schengenraum einreisen, um in Deutschland bzw. dem Schengenraum temporär zu arbeiten?
Birgit Ellinghaus:
Schwierigkeiten in der Visumbeantragung von Künstler*innen aus dem
Globalen Süden (und generell) ergeben sich dadurch, dass der freie Kulturbereich
in der EU erfreulicherweise sehr zusammengewachsen ist. Es gibt bilaterale
Kooperationen bei der Durchführung von Projekten und auch viele europäische
Konsortien mit Partnern in mehreren Ländern. Projekte selbst finden gleichzeitig
oder in zeitlicher Nähe in verschiedenen europäischen Ländern statt. Auch werden
Künstler*innen von Agent*innen eines EU Landes für Auftritte in anderen EU
Ländern vertreten und z.T. angestellt.
Die Visa für beteiligte Künstler*innen werden jedoch jeweils von einer
nationalen diplomatischen Vertretung erteilt, die von den durch sie beauftragten
Visa Service Centern bei der Vorprüfung der Antragsunterlagen assistiert werden.
Das Personal dieser Visa Service Center ist oftmals angewiesen nur Einladungen
und Dokumente aus dem Land zu akzeptieren, das die Serviceleistungen erbringt.
Vorgelegte Einladungsdokumente werden somit immer wieder als nicht ausreichend
akzeptiert, da sie z.B. von Einladenden aus Deutschland kommen, die für ein
Projekt in Italien oder Frankreich zuständig sind. Die Service Center bestehen
dann auf die Vorlage von nationalen Dokumenten aus Italien und Frankreich in den
jeweiligen Landessprachen.
Die Kenntnis der Struktur und der nicht institutionellen Organisationen im
Kulturbereich anderer europäischer Länder ist sowohl in den Visa Service Centern
wie auch in den Botschaften verbesserungswürdig. Dies wird immer wichtiger, da
die EU die europäische Kooperation der freien Kultur- und Kreativwirtschaft
ausdrücklich fördert und dadurch aktuell immer mehr freie europäische
Kulturprojekte entstehen, die im globalen Kontext Künstler*innen in Projekte
einbeziehen.
Beispiel: Ein in der Türkei ansässiges Ensemble, das regelmäßig in die EU zu
Konzerten reist, wird von einem in Deutschland ansässigen Organisationsbüro für
ein Konzert nach Italien eingeladen. Das Deutsche Büro stellt den Künstler*innen
alle entsprechenden Unterlagen in Englisch zur Verfügung. Einreisestaat in die
EU ist Italien, sodass die Visa vom Italienischen Generalkonsulat erteilt werden
müssen. Das Visa Service Center des Italienischen Generalkonsulates besteht aber
auf die Vorlage von Unterlagen von italienischen Veranstaltern in italienischer
Sprache. Erst nach Vorlage der italienischen Dokumente werden die Visa erteilt.
Künstler-Visum, Touring Visa, … – die europäischen Gremien haben diese oder ähnliche Ansätze immer wieder mal auf der Agenda. Für wie realistisch halten Sie die Umsetzung solcher Ideen?
Birgit Ellinghaus: In der aktuellen politischen Situation halte ich persönlich die Aufrechterhaltung des Status Quo mit der Anwendung des Visa Code 2009 für sinnvoll. Jede Änderung der Schengen-Regeln auf europäischer Ebene wird wahrscheinlich eher zu Einschränkungen und komplizierteren Verfahren führen, die den aktuellen Debatten um Flucht und Exil sowie verstärkten Grenzkontrollen Rechnung tragen.
Wie können Kulturorganisationen und Künstlernetzwerke Druck auf die Regierungen – in der EU und weltweit – ausüben? Gibt es aktuell bemerkenswerte Initiativen aus dem Sektor, die unterstützenwert sind, so wie bspw. das White Paper von Tamizdat?
Birgit Ellinghaus:
Die Änderung von weltweiten diplomatischen Regelwerken ist eines der
schwierigsten Vorhaben. Kulturorganisationen und Künstlernetzwerke vertreten –
trotz einer großen Anzahl international mobiler Künstler*innen – nur eine
Minorität der Betroffenen, die Visa für die Ausübung ihres Berufs oder für die
Praxis des Kulturaustauschs benötigen. Deshalb kann politischer Druck nur
bedingt von Kulturorganisationen und Künstlernetzwerke erfolgreich ausgeübt
werden. Wichtiger wäre die wirtschaftliche Rolle des Kunst- und Kultursektors in
den Fokus zu nehmen. Die bisherigen Diskussionen um Freihandel haben den Kunst-
und Kulturbereich eher benachteiligt, statt seinen besonderen Schutz und seine
Förderung in den Fokus zu nehmen, um gesellschaftliche Innovation und
internationalen Austausch zu fördern.
Ein guter Ansatz sind hier sicherlich die von der Deutschen UNESCO Kommission
initiierten Diskussionen in Deutschland im Zuge des Aktionsplan 2017-2020, bei
dem eine Sensibilisierung der Politik und der Stakeholder zu Fragen der
Künstlermobilität in allen Dimensionen eine der Prioritäten ist.
Lernen von „Good practice“ hinsichtlich der Visumvergabe an Künstler*innen z.B.
in den USA wäre auch für ein geeintes Europa eine gute Möglichkeit. Die
Kooperation von Fach-Beratungsbüros in den USA, die sich zusammen mit
Menschenrechtsorganisationen auf nationaler Ebene in die juristische und
verfassungsmäßige Debatte um Visa/Einreisebestimmungen, Arbeitserlaubnisse und
Künstlermobilität einmischen, könnte auch für Europa neue Impulse in diesen
Fragen setzen.
Nach dem „Muslim Ban“ haben sich Organisationen wie Tamizdat u.a. als effektive
Fürsprecher auch für Künstler*innen ergeben.
Birgit Ellinghaus arbeitet seit über
35 Jahren im Bereich Kultur und Musik mit Künstler*innen aus der ganzen Welt,
seit 1989 als Direktorin von alba KULTUR - Büro für globale Musik.
Sie ist Musikverlegerin und hat zahlreiche CDs für das von ihr gegründete
Weltmusik-Label ‚Heaven and Earth‘ produziert. Sie koordiniert das Netzwerk
globaler Musik ‚Klangkosmos NRW‘ und kuratiert verschiedene Konzertreihen, u.a.
die Reihe ‚Weltmusik im Mozartsaal‘ der Alten Oper Frankfurt.
Als Beraterin und Referentin ist sie international tätig und wird immer wieder
in Jurys berufen bspw. der World Music Expo WOMEX 2014 in Santiago de
Compostella oder des EU Festival Label Award EFFE (2015 und 2017).
Seit vielen Jahren engagiert sie sich für die Arbeitsbedingungen von
Künstler*innen weltweit, insbesondere hinsichtlich der Fragen von Einreise und
Aufenthalt.
Aufhebung der EU-Visumpflicht für die Ukraine
Am 11. Juni 2017 ist für die Ukraine die Visumfreiheit mit der EU in Kraft
getreten. Ukrainische Staatsbürger*innen können sich nun 90 Tage ohne Visum in
der EU aufhalten. Für die Einreise brauchen sie jedoch einen biometrischen Pass
mit gespeichertem Fingerabdruck. Eine Arbeitserlaubnis ist damit nicht
automatisch verbunden! Die Visumbefreiung gilt für alle EU-Staaten mit Ausnahme
des Vereinigten Königreichs und Irlands. Informationen stellt die Deutsche
Botschaft in Kiew
hier zur Verfügung.
Antrag USA-Visum: Foto ohne Brille, bitte!
Seit dem 1. November 2016 dürfen Antragsteller*innen für ein USA-Visum auf dem
Foto keine Brille tragen. Weitere Informationen finden sich auf der Website der
US-Botschaft
hier.
China ändert Visa-System für ausländische Erwerbstätige
Seit dem 1. April 2017 bündelt die Foreigner’s Work Permit (FWP) die bisherigen
Visumarten – das Z-Visum (Alien Employment Permit) und das R-Visum (Foreign
Expert Permit) – und stuft ausländische Erwerbstätige mittels eines
Punktesystems in drei Kategorien ein. Die neue Verfahrensweise soll die
Antragstellung vereinfachen und die Bearbeitung beschleunigen. Weitere
Informationen hier sowie von
der TK
hier.
Kroatien ist Teil des Schengen-Informationssystems
Seit dem 27. Juni 2017 ist Kroatien mit dem Schengener Informationssystems (SIS)
verbunden, das u. a. die Kontrolle an den Außengrenzen der Länder des
Schengenraums unterstützt. Wartezeiten an der Grenze zwischen Kroatien und
Slowenien werden sich dadurch verringern, da beide Staaten jetzt Teil des SIS
sind. Mehr Informationen
hier.
Visumantrag für Arbeitnehmer*innen
Oft wird von Antragsteller*innen eines Businessvisums ein Entsendeschreiben
der*s Arbeitgeberin*s verlangt. Die TK hat Tipps für ein solches Schreiben
zusammengestellt. Diese finden Sie
hier.
Evaluation der Rechtsvorschriften der EU über die
legale Migration von Nicht-EU-Bürger*innen
Online-Konsultation
Die Europäische Kommission evaluiert den bestehenden EU-Rechtsrahmen für die
legale Einreise. Dieser umfasst die Bedingungen, unter denen
Drittstaatsangehörigen die Zuwanderung zum Zwecke der Erwerbstätigkeit,
Familienzusammenführung, des Studiums oder der Forschung gestattet ist, und
regelt langfristige Aufenthalte in der EU. Möglicherweise vorhandene Lücken und
Widersprüche im Rechtsrahmen sollen ermittelt werden, sein Beitrag zu einer
wirksamen Steuerung von Migrationsströmen wird überprüft und mögliche
Verbesserungen der Gesetzgebung werden diskutiert.
Die Konsultation (die in allen EU-Sprachen zur Verfügung steht) richtet sich an
eine größtmögliche Öffentlichkeit innerhalb und außerhalb der EU. Der
Konsultationszeitraum endet am 18. September 2017.
Mehr Informationen
hier.
GUT ZU WISSEN! UND TOURING ARTISTS FAVOURITES
Künstlervisum - gibt es das in Deutschland?
Grundsätzlich gilt: Für einen längeren Aufenthalt/Arbeitsaufenthalt in
Deutschland benötigen Angehörige von Drittstaaten ein nationales Visum
(Visumkategorie D). Dieses muss vorab bei einer Auslandsvertretung (Botschaft
oder Generalkonsulat) der Bundesrepublik Deutschland im Heimatstaat bzw. dem
Staat des gewöhnlich erlaubten Aufenthalts beantragt werden (Staatsangehörige
Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, der Republik Korea und der
Vereinigten Staaten von Amerika können einen erforderlichen Aufenthaltstitel
auch nach der Einreise einholen). Außerdem bedarf es zur Erteilung eines
D-Visums grundsätzlich der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde, d. h.
der Behörde des Ortes, an den die*der Antragsteller*in seinen Wohnsitz legen
wird. Für Künstler*innen gibt es hier keine Sonderregelungen!
In Berlin, wo Kunst und Kultur eine besondere Rolle zugesprochen wird, gilt
jedoch eine künstlerfreundliche Auslegung des Aufenthaltsgesetzes (§ 21 Abs. 5
AufenthG). Dies ist in den
Verfahrenshinweisen der Ausländerbehörde Berlin festgehalten: „Bei einem
Aufenthalt von Künstlern ist stets von einem übergeordneten wirtschaftlichen
Interesse der ‚Kunst- und Filmhauptstadt Berlin‘ auszugehen, welcher positive
Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und damit das Ermessen
grundsätzlich zugunsten des Ausländers auszuüben. Dies können sowohl bildende
Künstler, als auch freiberufliche tätige Musiker, Schauspieler, Regisseure u.a.
sein. Auch bisher nicht renommierten, aber besonders kreativen Künstlern soll im
Rahmen des § 21 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz ein Aufenthalt ermöglicht werden.‘‘
Dies kann den Erwerb einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis von Künstler*innen
unter Umständen begünstigen.
Hinweis: Künstler*innen, denen eine Arbeitsberechtigung in Deutschland
erteilt wird, sollten beachten, dass diese nicht für jede beliebige Tätigkeit,
sondern immer nur für die im Antrag formulierte gilt – dies kann eine klar
definierte selbstständige oder mittels eines Arbeitsvertrages festgelegte
Tätigkeit sein.
Was ist ein Aufenthaltstitel?
„Aufenthaltstitel‘‘ ist ein Begriff des in Deutschland geltenden
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Bürger*innen aus Ländern außerhalb der EU bzw.
des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) benötigen zur Einreise und zum Aufenthalt
in Deutschland grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Das Aufenthaltsgesetz
orientiert sich an den europäischen Verordnungen (u. a. Visakodex EU) und
unterscheidet hinsichtlich des Aufenthaltstitels zwischen
Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU und Visum
für den befristeten Aufenthalt sowie Niederlassungserlaubnis
und Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU für den unbefristeten
Aufenthalt.
All diese Begriffe sind im
touring artists
Glossar erläutert. Und auch das Bundesministerium für Migration und
Flüchtlinge bietet hierzu eine gute Übersicht, diese ist
hier zu finden.
C-Visum, D-Visum & visumfreie Einreise, EU-Visakodex & Schengen
Ob und welches Visum für einen Aufenthalt in Deutschland benötigt wird, welches
Visum für welchen Zeitraum und welche europäischen Länder gilt, erläutert
touring artists
hier.
Auf zwei Punkte sei besonders hingewiesen, da sie häufig zu Schwierigkeiten
führen, wenn die Regelungen nicht rechtzeitig beachtet werden bzw. Informationen
hierzu fehlen:
Angehörige von Drittstaaten, die mit einem C-Visum
(Schengen-Visum) bereits in Deutschland sind, können einen längeren
Aufenthalt (Aufenthaltserlaubnis) nicht direkt in Deutschland
beantragen. Hierfür ist die Beantragung eines D-Visums (nationales Visum)
vor der Einreise notwendig.
Ausnahme I: Staatsangehörige Australiens,
Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, der Republik Korea und der
Vereinigten Staaten von Amerika können ein D-Visum auch nach der Einreise in
Deutschland beantragen.
Ausnahme II: Angehörige der folgenden
Länder können einen längeren Aufenthalt (Aufenthaltserlaubnis) direkt in
Deutschland beantragen, sofern keine Erwerbtätigkeit aufgenommen wird:
Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino.
Künstler*innen, die über eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für den Schengen-Raum verfügen, müssen dringend beachten, dass diese nicht für den Aufenthalt im Vereinigten Königreich und in Irland gilt! Denn diese Staaten gehören nicht zu Schengen und haben entsprechend eigene Regelungen bezüglich Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Eine Übersicht zu den Regelungen des Schengener Abkommens mit weiteren länderspezifischen Sonderregelungen und Ausnahmen bietet das Auswärtige Amt hier.
Hinweis: Antragsformulare zum sog. Schengen-Visum
(C-Visum) und zum nationalen Visum (D-Visum) sind auf der Website des
Auswärtigen Amt
hier zu finden.
Visum für Deutschland - FAQ
Der
Fragenkatalog des Auswärtigen Amtes rund um Visaerfordernisse,
Visumbeantragung und Zuwanderung nach Deutschland u. a. bietet eine gute
Hilfestellung zur Klärung.
Guide für Künstler*innen zur Einreise und Arbeitserlaubnis in den USA
Artists from Abroad, der Online-Guide der League of American Orchestras und der
Association of Performing Arts Professionals, bietet u. a. Informationen zum
Einwanderungsgesetz der USA sowie zu Visumkategorien und entsprechenden
Verfahren. Eine gute Informationsquelle für Künstler*innen, die in den USA
arbeiten möchten! Der Guide ist
hier zu
finden.
Tamizdat: White Paper on Artist Mobility to the United States
Tamizdat setzt sich als nonprofit Organisation für den internationalen
Kulturaustausch ein und nimmt vor allem internationale darstellende
Künstler*innen und deren Schwierigkeiten hinsichtlich Einreise in die und
Aufenthalt in den USA in den Blick. Tamizdat bietet eine kostenlose
Rechtsberatung bei Visumproblemen an (TamizdatAVAIL), sammelt Daten bezüglich
Visumfragen, veröffentlicht entsprechende Studien und leitet eine Koalition
internationaler Kunstorganisationen (Artist Mobility Advocacy Coalition - AMAC),
die sich für die Vereinfachung des Visumprozederes für Künstler*innen, die in
die USA einreisen möchten, einsetzen. Kürzlich veröffentlichte Tamizdat einen
ersten Entwurf des ‘White Paper on Artist Mobility to the United States‘. Das
White Paper kann
hier heruntergeladen werden.
Artists Visas Committee in Frankreich
Die Initiative Artists Visas Committee von ZONE FRANCHE wurde 2009 auf den Weg
gebracht – als Reaktion auf die wachsenden Probleme von Akteur*innen der
Musikindustrie bei der Visumbeschaffung. Heute setzt sich das Artists Visas
Committee aus Künstler*innen, Produzent*innen, Touring Agents,
Veranstalter*innen, Vertreter*innen von Labels, Festivals, Theatern und lokaler
Behörden zusammen. Die Initiative bietet Unterstützung bei Visumproblematiken,
analysiert häufig auftretende Probleme und wirkt auf Behörden und Ministerien
ein, um die Verfahren der Visumvergabe zu verbessern. Weitere Informationen
finden sich auf der
Website von ZONE FRANCHE.
Beratung und Fortbildungen beim Berliner Integrationsbeauftragten
Der Beauftragte des Senats von Berlin für Integration und Migration bietet
wöchentliche Beratungen zur Einreise nach Deutschland, zu Aufenthalt,
Erwerbstätigkeit, Asylverfahren etc. an. Außerdem werden kostenfreie
Fortbildungen im Bereich des Migrationsrechts und der Migrationsberatung
angeboten. Zielgruppe der Schulungen sind Mitarbeiter*innen von nicht
staatlichen Beratungsstellen sowie ehrenamtliche Berater*innen. Weitere Informationen
hier.
ICORN: Zufluchtsorte für bedrohte und verfolgte Schriftsteller*innen und
Künstler*innen
ICORN (International Cities of Refuge Network) ist eine unabhängige Organisation
von Städten und Regionen, die längerfristig (aber temporär) Zuflucht für
gefährdete Schriftsteller*innen und Künstler*innen bieten. Für einen
ICORN-Aufenthalt können sich Schriftsteller*innen und Künstler*innen aus den
Bereichen Fotografie, Cartoon, Malerei, Performance, Neue Medien, Musik u. a. bewerben,
die aufgrund der in ihrer Kunst ausgedrückten Anschauungen oder Ideen bedroht
oder verfolgt werden. Weitere Informationen finden Sie
hier.
touring artists begrüßt das Tschechische Arts
and Theatre Institute
On the Move – Cultural Mobility Information Network unterstützt in diesem Jahr
den Austausch von Mitarbeiter*innen seiner Mitgliedsorganisationen.
touring artists freut sich,
dass in diesem Kontext Barbora Doležalová vom Tschechischen Arts and Theatre
Institute am 30. Mai 2017 nach Berlin eingeladen werden konnte: Fragen &
Antworten und ein intensiver Austausch rund um den Aufbau eines
Informationsportals prägten diesen produktiven und inspirierenden Tag.
Das Arts and Theatre Institute in Prag plant derzeit den Launch eines
Informationsportals für Künstler*innen und Kulturschaffende, die in Tschechien
leben und temporär im Ausland arbeiten (möchten) sowie für solche, die im
Ausland ihren Wohnsitz haben und nach Tschechien reisen (möchten). Das Portal
soll bereits Anfang nächsten Jahres online gehen – wir wünschen den Kolleg*innen
viel Erfolg!
On the Move und ARS BALTICA - Förderhandbuch kulturelle Mobilität für
den Ostseeraum
OTM und ARS BALTICA haben die neue, aktualisierte Auflage des "Baltic Sea Region
Cultural Mobility Funding Guide" herausgegeben. Dieser beinhaltet
Förderprogramme in elf Ländern (Dänemark, Finnland, Norwegen, Schweden, Estland,
Lettland, Litauen, Island, Deutschland, Polen und Russland) und wurde in
Kooperation mit den OTM-Mitgliederorganisationen ITI - Zentrum Deutschland (und
der Website touring-artists.info)
und der Russian Theatre Union sowie mit Unterstützung des National Centre for
Culture - Poland und EUNIA erstellt und aktualisiert.
Das übergreifende Handbuch sowie die elf länderspezifischen Handreichungen
finden sich auf der OTM Website hier.
International Meeting of Independent Dance Producers in Budapest
Am 2. und 3. Juni 2017 fand das Netzwerk- und Arbeitstreffen "International
Meeting of Independent Dance Producers" in Budapest statt, organisiert vom
Dachverband
Tanz Deutschland in Kooperation mit dem
Bakelit Multi Art Center.
Auch touring artists war zu
Gast, präsentierte sein Informationsportal und informierte die etwa 40
Teilnehmer*innen aus zehn verschiedenen europäischen Ländern über weitere
Informationsportale sowie über das Netzwerk On the Move.
Österreich: Neues Informationsportal für international tätige
Künstler*innen
SMartAt Mobility ist das neue
Informationsportal für mobile Künstler*innen, das von SMart Österreich auf den
Weg gebracht wurde und am 8. Mai 2017 seinen Launch feierte. Es wendet sich an
Künstler*innen und Kreative, die in Österreich leben und arbeiten und im Ausland
tätig werden. Genauso angesprochen sind internationale Künstler*innen und
Kreative, die nach Österreich kommen und dort tätig werden und/oder leben
wollen. touring artists war
beim Launch dabei und freut sich darauf, den Austausch mit den österreichischen
Kolleg*innen über Fragen rund um Künstler*innenmobilität zu intensivieren.
AUSSERDEM
Sozialversicherungsabkommen mit Indien in Kraft
Für Deutschland und Indien gilt seit Anfang Mai 2017 ein gemeinsames
Sozialversicherungsabkommen. Beim vorübergehenden Aufenthalt im jeweils anderen
Land gelten für Erwerbstätige damit neue Bedingungen bei Entsendungen,
insbesondere hinsichtlich der Rentenversicherung. Weitere Informationen
hier.
Aus für Roaming-Gebühren in der EU
Im Ausland telefonieren, im Internet surfen oder Kurznachrichten verschicken: Ab
dem 15. Juni 2017 ist dies ohne zusätzliche Kosten möglich. Das Europäische
Parlament hat die Roaming-Gebühren im EU-Ausland abgeschafft. Weitere
Informationen
hier.
Tunesien unterzeichnet Vertrag für die Teilnahme
am Programm KREATIVES EUROPA
Voraussichtlich ab Januar 2018 wird Tunesien am EU-Programm KREATIVES EUROPA
teilnehmen. Akteur*innen aus dem kulturellen und dem audiovisuellen Bereich in
Tunesien können dann an den Teilprogrammen KULTUR und MEDIA gleichberechtigt
teilnehmen. Das Abkommen muss noch vom tunesischen Parlament ratifiziert werden.
Weitere Informationen
hier.
Brexit: A1-Bescheinigungen gelten vorerst nur bis zum EU-Austritt
Der geplante Austritt Großbritanniens aus der EU wirft seine Schatten voraus:
Bei Entsendungen stellen viele Krankenkassen die A1-Bescheinigung für
Großbritannien derzeit nur maximal bis Ende März 2019 aus. Weitere Informationen
hier.
Mobility in Culture – Vorschlag beim Treffen der EU Kulturminister*innen
Die italienische Delegation legte beim Treffen der EU Kulturminister*innen im
Mai 2017 – unterstützt von der französischen und deutschen Delegation – einen
Vorschlag zur Initiative „Mobility in Culture‘‘ vor, die die Mobilität von
Künstler*innen und Kreativen in Europa stärken soll. touring artists wird diese
Initiative weiter verfolgen. Das Protokoll des Treffens ist
hier, der Vorschlag
hier zu finden.
Künstlersozialabgabe sinkt 2018
Der Abgabesatz wird von 4,8 Prozent in diesem Jahr auf 4,2 Prozent im kommenden
Jahr gesenkt. Im
Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2018 des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales ist dieser Satz festgeschrieben.
Nutzung von Drohnen
Die Nutzung von Drohnen erhält auch in Kunstprojekten vermehrt Einzug. Zu
beachten ist, dass der Betrieb von Drohnen in einer
Berufshaftpflichtversicherung meist ausgeschlossen bzw. in älteren
Bedingungswerken gar nicht vorgesehen ist. Künstler*innen, die Drohnen nutzen,
ist deshalb dringend zu raten, eine sog. Luftverkehrshaftpflichtversicherung
abzuschließen, um im Schadenfall versichert zu sein. Weitere Informationen auf
touring artists in Kürze
hier.
Roberto Cimetta Fund | Valletta 2018: Mobility
Funding
Reisestipendien für Künstler*innen aus dem europäisch-arabischen Raum.
Verlängerte Bewerbungsfrist: 15. Juli 2017 –
Informationen
kooshk residency: EU-Iran Exchange Program – Open Call for Iranian
Artists
Für Künstler*innen aus dem Iran.
Bewerbungsfrist: 15. Juli 2017 –
Informationen
Tate/Delfina Foundation: Brooks International Fellowship Programme 2018
(Vereinigtes Königreich)
Für Kurator*innen, Wissenschaftler*innen, Kunsthistoriker*innen und andere
Museumsfachleute.
Bewerbungsfrist: 16. Juli 2017 –
Informationen
EMARE-Residency 2017 (Niederlande, Frankreich, Vereinigtes Königreich
oder Deutschland)
Für Medienkünstler*innen aus den Bereichen Digitale Medien, Film und
Performance.
Bewerbungsfrist: 20. Juli 2017 – Informationen
Machol Shalem Dance House: Jerusalem International Choreography
Competition 2017 (1.-2. Dezember 2017, Israel)
Für Choreograf*innen.
Bewerbungsfrist: 30. Juli 2017 –
Informationen
Schloss Bröllin: Produktionsstipendium 2018 (Deutschland)
Für professionelle Künstler*innengruppen aus dem In- und Ausland zur Produktion
von Tanz-, Theater- und Performance-Projekten.
Bewerbungsfrist: 31. Juli 2017 –
Informationen
International Association for Performing Arts and Research IAPAR / ITI
Zentrum Indien: IAPAR International Theatre Festival 2017 (November 2017,
Indien)
Für Theaterschaffende aus aller Welt.
Bewerbungsfrist: 31. Juli 2017 –
Informationen
Creative Climate Leadership training course (8.-14. Oktober 2017,
Slowenien)
Für Künstler*innen und Kulturschaffende.
Bewerbungsfrist: 31. Juli 2017 –
Informationen
K3 – Zentrum für Choreographie | Tanzplan Hamburg: Residency Program
2018/2019
Für Nachwuchschoreograf*innen aus aller Welt.
Bewerbungsfrist: 14. August 2017 –
Informationen
Institut für Auslandsbeziehungen ifa: Ausstellungsförderung 2018
Für deutsche und in Deutschland lebende bildende Künstler*innen.
Bewerbungsfrist: 15. August 2017 –
Informationen
Institut für Auslandsbeziehungen ifa: Programm Künstlerkontakte 2018
Für Künstler*innen, Kurator*innen, Kunstvermittler*innen und -theoretiker*innen
etc. in Entwicklungs- und Transformationsländern sowie Bewerber*innen mit
Wohnsitz in Deutschland.
Bewerbungsfrist: 15. August 2017 –
Informationen
ZARYA Center for Contemporary Art: Artist-in-Residence Program
(November-Dezember 2017, Russland)
Für Einzelkünstler*innen oder Gruppen in den Bereichen Malerei, Skulptur,
Grafik, Foto und Video, Installation, Performance, Choreografie, Theater, Musik
und Street Art.
Bewerbungsfrist: 31. August 2017 –
Informationen
aerowaves dance across europe: Aerowaves Twenty
Für Nachwuchschoreograf*innen.
Bewerbungsfrist: 12. September 2017 –
Informationen
Kunststiftung NRW/Pina Bausch Foundation: Pina Bausch Fellowship for
Dance and Choreography 2018
Für Einzelkünstler*innen aus den Bereichen Tanz und Choreografie.
Bewerbungsfrist: 15. September 2017 –
Informationen
Mobility First! ASEF Cultural Mobility Initiative
Reisestipendien für asiatische und europäische Einzelkünstler*innen und
Kulturorganisationen, die zwischen Asien und Europa reisen.
Nächste Bewerbungsfrist: 15. September 2017 –
Informationen
Europa Nostra Awards 2018
Für Kooperationsprojekte mit Beteiligung mehrerer europäischer Länder.
Bewerbungsfrist: 01. Oktober 2017 –
Informationen
Otto’s Abodev: Residency Gateway to the Wilderness (USA)
Für Künstler*innen, die sich mit Fragen einer geologischen, ökologischen oder
politischen Identität u.a. auseinandersetzen.
Bewerbungen jederzeit möglich –
Informationen
VERANSTALTUNGEN, TERMINE UND WEITERE NEWS
Jubiläum
Die IGBK ist 60 Jahre alt!
Im Mai 1957 wurde die IGBK als
deutsches Nationalkomitee der International Association of Art (IAA) gegründet,
der heute größten internationalen Vereinigung bildender Künstler*innen. Seit
1972 ist sie Dachverband des BBK, des Deutschen Künstlerbunds sowie der GEDOK
und repräsentiert damit mehr als 14.000 bildende Künstler*innen.
Als Interessensvertretung engagiert sich die IGBK in verschiedenen europäischen
Organisationen und Netzwerken wie bspw. On the Move oder Culture Action Europe.
Derzeit ist sie für die Koordinierung der Aktivitäten der IAA Europe zuständig.
Die IGBK unterstützt bildende Künstler*innen in ihrer grenzüberschreitenden
Tätigkeit durch die Bereitstellung von Informationen sowie des internationalen
Künstlerausweises und veranstaltet regelmäßig Symposien und Workshops zu den
Rahmenbedingungen künstlerischer Arbeit.
Am Jubiläumsabend am 23. Juni 2017 in den Räumen des Deutschen Künstlerbundes
war der Kurator Necmi Sönmez zu Gast, der in seinem Vortrag „Sollen alle
türkischen Künstler*innen auswandern?“ eine Bestandsaufnahme zur Kunstszene in
der Türkei nach dem Verfassungsreferendum 2017 machte.
Konferenz
Arts Rights Justice Conference
Die ARJ CONFERENCE findet vom 30. August bis 1. September 2017 im Anschluss an
die ARJ ACADEMY in Hildesheim (Deutschland) statt. Es werden 120
Teilnehmer*innen erwartet – Vertreter*innen von Förderinstitutionen und
Netzwerken, Expert*innen der Bereiche Kunst, Kultur und Menschenrechte sowie
Teilnehmer*innen der ARJ ACADEMY.
Weitere Informationen
hier.
Konferenz
»Fragile Affinities - (Re)strengthening international artistic
collaboration«
Die Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit von Künstler*innen ist ein
Leitgedanke der IGBK. Die politischen Transformationsprozesse in Europa stehen
diesem Bemühen jedoch entgegen: Von den nationalistischen und antieuropäischen
Politiken sind auch Künstler*innen betroffen, die sich mit den Folgen der
Einschränkung von Freiheitsrechten auseinandersetzen müssen. Zensur, Behinderung
von Arbeitsmöglichkeiten, existentielle Notlagen und Isolation sind teils die
Folgen.
»Fragile Affinities« fragt vor dem Hintergrund der jüngeren deutsch-deutschen
Geschichte nach künstlerischen und alltagspraktischen Strategien der
Auseinandersetzung mit diesen Herausforderungen. Es soll diskutiert werden, wie
internationale Kooperationen und Austauschmöglichkeiten in ihrer Wirkmächtigkeit
für eine kulturell vielfältige europäische Gemeinschaft erhalten und befördert
werden können.
Das IGBK-Symposium findet am 23. und 24. November 2017 in Kooperation mit der
Akademie der Künste Berlin statt. Weitere Informationen sind ab Juli 2017 online
zu finden: www.igbk.de
Meeting
Res Artis Meeting „Prepare for Production: On Residencies and Artistic
Production”
Das Treffen widmet sich der Herausforderung, Künstler*innen adequate
Produktionsbedingungen und Infrakstrukturen zur Verfügung zustellen.
Ausgerichtet wird das Treffen von Danish Art Workshops (DAW) und FABRIKKEN / The
Factory of Art and Design und findet vom 25.-27. Oktober 2017 in Kopenhagen
statt.
Mehr Informationen
hier. Direkt zur Anmeldung geht es
hier.
Weiterbildung
Berlin Summer University of the Arts 2017
Von Juni bis Oktober bietet die diesjährige Berlin Summer University of the Arts
über 30 Workshops in den verschiedensten Bereichen an: Neben Bildender Kunst,
Musik, Gestaltung und Performance auch Kunstmanagement, Kreatives Unternehmertum
sowie interdisziplinäre Formate in englischer Sprache. Mehr Informationen
hier.
Publikation
Sozialversicherung und Künstlermobilität in Europa –
Workshop-Dokumentation
Im November 2016 veranstaltete die IGBK in Kooperation mit der IAA Europe einen
Workshop zum Thema ‚Sozialversicherung und Künstlermobilität in Europa‘. Welchen
Hürden stehen Künstler*innen, die in Europa länderübergreifend arbeiten, nach
wie vor gegenüber? Inwieweit haben sich die Informationsangebote für
freiberuflich tätige Künstler*innen in den letzten Jahren verbessert? Die
Dokumentation steht auf der IGBK-Website
hier zur Verfügung.
TOURING ARTISTS BERATUNGSANGEBOT
Im Rahmen des touring artists Beratungsangebotes sind kostenfreie Einzelberatungen in Berlin oder per Telefon und E-Mail (beratung@touring-artists.info) zu internationalen Projekten und Arbeitsaufenthalten im Ausland möglich. Das Angebot ist eine Kooperation von ITI und IGBK mit SMartDe – Netzwerk für Kreative e.V.
VORSCHAU
Der nächste touring artists Newsletter erscheint im Herbst 2017 zum Thema
Versicherungen bei grenzüberschreitenden
künstlerischen Tätigkeiten. Wir freuen uns über Anregungen,
Fragen und Erfahrungen aus der Praxis, gerne per E-Mail an
info@touring-artists.info.
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