Newsletter » Winter 2016 | Sozialversicherung
touring artists Newsletter Dezember 2016
Liebe Künstler*innen und Kolleg*innen,
kurz vor dem Jahreswechsel
erhalten Sie den zweiten touring artists Newsletter. Diese Ausgabe beschäftigt
sich schwerpunktmäßig mit Informationen zur
Sozialversicherung international mobiler Künstler*innen.
Darüber hinaus informieren wir wieder über Neuigkeiten rund um die
internationale Mobilität sowie über aktuelle Ausschreibungen, Gesetzesänderungen
und Veranstaltungen.
Im Überblick:
drei Fragen an Jens Van Lathem (Kunstenloket, Belgien) und Anaïs Lukacs (MobiCulture, Frankreich)
ein Resümee zum IGBK-Workshop zu Sozialversicherung und Bildende Künstler*innen in Europa
News zum Thema Sozialversicherung und Künstler*innenmobilität
Unseren Newsletter finden Sie auch unter folgenden Links:
Newsletter Dezember 2016 (deutsch),
Newsletter December 2016 (englisch).
Wir wünschen unseren Leser*innen schöne Feiertage und einen frohen
Jahreswechsel!
Die touring artists Redaktion
SCHWERPUNKT |
>>> 3 FRAGEN AN
Jens Van Lathem,
Kunstenloket (Belgien)
Anaïs Lukacs,
MobiCulture (Frankreich)
Was müssen belgische bzw. französische Künstler*innen, die temporär
in Deutschland arbeiten, hinsichtlich der Sozialversicherung beachten und ggf.
im Vorfeld regeln?
Jens Van
Lathem: Ein*e in Belgien ansässige Künstler*in muss zunächst
herausfinden, welches Sozialversicherungssystem hinsichtlich ihrer bzw. seiner
Arbeit angewendet wird und in das eingezahlt werden muss. Dies ist von
verschiedenen Faktoren abhängig: ob man freischaffend Tätige*r oder
Angestellte*r ist, in mehr als zwei EU-Ländern arbeitet oder nicht, … . Gibt es
eine*n Arbeitgeber*in muss diese*r über das anzuwendende Sozialrecht des Landes
informiert werden, in das die*der Angestellte entsendet wird, so dass die
Beiträge korrekt gezahlt werden können. Bleibt die*der Künstler*in in Belgien
sozialversichert, braucht sie bzw. er ein
A1-Formular, welches dieses bestätigt.
Anaïs Lukacs: Einer*n in Frankreich ansässige*n
darstellenden Künstler*in würde ich raten, sich entsprechend der Vertragsart,
die der Deutsche Partner vorschlägt, um Informationen zu bemühen. Im Falle eines
Arbeitsvertrags (mit Vergütung über eine Gehaltsabrechnung) hat die*der
Künstler*in die Möglichkeit, sich die Arbeitsstunden, die sie bzw. er in
Deutschland geleistet hat, auf die Berechnung des Arbeitslosengeldes anrechnen
zu lassen - als sog. ‚intermittent du spectacle‘, vorausgesetzt sie bzw. er
profitiert von diesem besonderen Künstlerstatus in Frankreich. In diesem Fall
müsste sie bzw. er den deutschen Arbeitgeber darum bitten, das
U1-Formular auszufüllen, welches dann der französischen Arbeitsagentur
pôle emploi
vorgelegt wird.
Hilfreich ist es, dieses Formular dem deutschen Unternehmen vorab zukommen zu
lassen, um den Ablauf zu vereinfachen. Handelt es sich nicht um einen
Arbeitsvertrag, sondern bspw. um einen Honorarvertrag, können die
Arbeitsstunden, die im Ausland geleistet wurden, in der Berechnung des
Arbeitslosengeldes nicht berücksichtigt werden. Daher ist es für die*den
Künstler*in wichtig, vorab klarzustellen, welche Art Vertrag das deutsche
Unternehmen anbietet.
Und ganz praktisch: Es kann sehr nützlich sein, wenn
die*der Künstler* sich die
Europäische Krankenversicherungskarte besorgt, bevor sie bzw. er sich auf
den Weg macht. Dadurch werden mögliche Vorauszahlungen vermieden, sollten Kosten
für Gesundheitsleistungen in Deutschland anfallen.
Welche
Schwierigkeiten treten aus Ihrer Erfahrung dabei häufig auf?
Van Lathem:
Es gibt eine
Wissenslücke hinsichtlich der Verwaltungs- und Regulierungsverfahren, die bei
international mobilen Künstler*innen zu berücksichtigen sind. Wann benötige ich
ein
U1-Formular? Wann benötige ich ein
A1-Formular? Was bedeutet Entsendung? Diese Defizite finden sich bei
Künstler*innen wie auch bei Arbeitgeber*innen.
Lukacs:
Aufgrund mangelnder
oder fehlender Informationen können Missverständnisse zwischen Künstler*innen
und deutschen Kulturorganisationen auftauchen oder bspw. auch Schwierigkeiten
entstehen, das
U1-Formular für den deutschen Auftraggeber zu bekommen etc.
Was könnte hinsichtlich der Bereitstellung von Informationen oder der Beratung
zu Sozialversicherungsfragen verbessert werden? Was wäre wünschenswert bspw. in
der Zusammenarbeit mit Sozialversicherungsträgern oder auch mit
Künstler*innenverbänden?
Van
Lathem: Die sogenannten Mobility Info Points sollten enger
zusammenarbeiten. Der Austausch von Informationen zu nationalen Verfahren und
informellen Kontakten könnte Künstler*innen helfen, die Regeln zu verstehen und
schneller an die notwendigen Dokumente zu kommen.
Lukacs:
Es braucht mehr
verständliche und klare Vorabinformationen - sowohl für die Künstler*innen als
auch für die Kulturorganisationen, die mit ihnen arbeiten.
Jens Van Lathem
hat sich bereits während seines Jurastudiums an der Universität Gent im
Kulturbereich engagiert. In seiner Funktion als Chefredakteur eines
Musikkritik-Blogs hat er mit mehr als dreißig Freiwilligen zusammen gearbeitet
und Konzerte organisiert, um jungen Musiker*innen Auftrittsmöglichkeiten zu
verschaffen. Nach einem Aufenthalt als Kommunikationsdirektor bei einem von
Belgiens Sommerfestivals ist er zurzeit für
Kunstenloket
tätig, wo er
Rechtsberatungen für aufstrebende und bereits etablierte Künstler*innen
anbietet.
Anaïs Lukacs
war zunächst mit der Logistik von Performances befasst, an denen Künstler*innen
aus der ganzen Welt beteiligt waren. Anschließend entwicklete sie - im Rahmen
der Cité internationale universitaire de Paris - das BAAPE (Zentrum für
internationale kulturelle Mobilität) und verfolgt
dessen Aufgabe seit 2015
mit MobiCulture
weiter. Die Organisation
hat sie ins Leben gerufen, um ausländische, nach Frankreich kommenden
Künstler*innen zu beraten sowie auch Veranstalter*innen und Organisationen, die
ausländische Künstler*innen einladen.
>>> IGBK-WORKSHOP:
SOCIAL SECURITY AND MOBILITY OF VISUAL ARTISTS IN EUROPE
Die Sozialgesetzgebung ist einer der Bereiche, in denen innerhalb der EU nach
wie vor nationale Rechtsvorschriften maßgebend sind. Kranken-, Renten- und
Arbeitslosenversicherung etc. werden nicht harmonisiert, sondern lediglich durch
EU-Verordnungen koordiniert.
Was dies konkret für in verschiedenen EU-Ländern
temporär tätige Künstler*innen bedeutet und welche Instrumente und Verfahren zu
beachten sind, wird auf
touring artists und auch anderen Informationsportalen detailliert
beschrieben.
In Kooperation mit der International Association of Art
(IAA) Europe lud die IGBK am 4. November 2016 Vertreter*innen europäischer
Künstlerverbände, von Informationsstellen, Sozialversicherungseinrichtungen
sowie weitere Expert*innen zu dem Workshop in Berlin ein. Anliegen war es,
folgende Fragen in den Mittelpunkt der Diskussion zu stellen:
Welchen Hürden
stehen Künstler*innen, die in Europa länderübergreifend arbeiten, nach wie vor
gegenüber? Und inwieweit haben sich die Informationsangebote für freiberuflich
tätige Künstler*innen in den letzten Jahren verbessert?
Die einführenden
Beiträge der Sozialversicherungsexpertin Carroll Haak sowie von Carla Osman
(Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration der Europäischen
Kommission) und Marie Le Sourd (On The Move) machten deutlich, dass der Dialog
zwischen den europäischen Kulturakteur*innen und der EU-Kommission zu
Mobilitätsfragen in den letzten Jahren auf vielen Ebenen zu einer
Sensibilisierung gegenüber dem Thema und vielfach auch zu einer Vereinfachung
der Verwaltungsabläufe geführt hat. Unterstützt wird diese Entwicklung durch die
wachsende Zahl maßgeschneiderter und zunehmend vernetzter Informationsangebote
für international tätige Künstler*innen. Einige von ihnen wurden auf dem
Workshop präsentiert.
In den letzten Jahren durchgeführte Erhebungen und
Studien zu den Hürden im Bereich der Koordinierung der Sozialversicherung
sammeln vor allem Beispiele aus dem Bereich der Darstellenden Künste. Der Sektor
Bildende Kunst scheint hingegen keine besondere Rolle zu spielen: Auf dem
Workshop zeigte sich, dass sich viele der Organisationen, die die Interessen der
bildenden Künstler*innen in Europa vertreten, bislang nicht oder nur wenig mit
den EU-Koordinierungsrichtlinien und deren Instrumenten wie bspw. der
sogenannten Selbstentsendung auseinandergesetzt haben. Ob dies auf ein fehlendes
Problembewusstsein zurückzuführen ist oder darauf, dass die Instrumente der
Koordinierung (europäische Krankenversicherungskarte, A1-Formular etc.)
mittlerweile reibungslos funktionieren, blieb schließlich unbeantwortet.
Die über 60 Teilnehmer*innen aus 24 europäischen Ländern tauschten sich außerdem
zu den nationalen Sozialversicherungssystemen aus. Nachdem zunächst auf bereits
bestehende Sondersysteme für Künstler*innen (u.a. in Österreich, Frankreich und
Deutschland) fokussiert wurde, wurden aktuelle Entwicklungen (erfreuliche wie
auch weniger erfreuliche) auch aus weiteren Ländern in die Diskussion
einbezogen.
Die Ergebnisse des Workshops sowie konkrete
Handlungsempfehlungen werden Anfang kommenden Jahres auf der
IGBK-Website veröffentlicht.
>>> NEWS
Künstlersozialabgabe sinkt in 2017 auf 4,8 %
Der
Künstlersozialabgabesatz sinkt im Jahr 2017 von 5,2 % auf 4,8 %. Die
Künstlersozialabgabe-Verordnung 2017 wurde am 11. August 2016 im
Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Details finden sich
hier.
Neue A1-Formulare
Der Fragebogen zur
Entsendung von Mitarbeiter*innen ins Ausland ist erweitert worden und steht für
jedes Land auf der
DVKA-Seite zur Verfügung.
A1-Bescheinigungen künftig
elektronisch
Im Jahr 2017 wird ein elektronisches Verfahren für die
Beantragung von A1-Bescheinigungen im Fall der Entsendung von Arbeitnehmer*innen
ins europäische Ausland eingeführt. Die*der Arbeitgeber*in kann den Antrag auf
Ausstellung eines A1-Vordrucks maschinell über die bekannten Wege der
Datenübermittlung an die zuständige Krankenkasse senden und erhält die
Bescheinigung innerhalb von drei Arbeitstagen elektronisch zurück, um sie
der*dem Arbeitnehmer*in auszuhändigen.
Das Antragsverfahren soll ab dem 1.
Juli 2017 möglich sein, für Unternehmen jedoch erst ab dem 1. Juli 2019
verbindlich werden. Informationen finden sich bspw. auf der Website der
AOK.
>>> TOURING ARTISTS
FAVOURITES
OTM
Cultural Mobility Info Points: Informationen zur Sozialversicherung
Belgien: Kunstenloket –
Foreign artists in Belgium,
Payments
Frankreich: MobiCulture –
Social security cover and contributions
Niederlande: Dutch
Culture, Mobility Info Point –
National
insurance schemes
Wales: Wales Arts International –
Insurance
TK-Service Ausland
Der Newsletter Ausland der Techniker
Krankenkasse bietet gut und verständlich erläuterte Informationen für
Arbeitgeber*innen bei Entsendungen und bei der Beschäftigung ausländischer
Mitarbeiter*innen - zum Thema Sozialversicherung und darüber hinaus. Hilfreiche
Tipps, aktuelle Gesetzesänderungen und Hinweise zu internationalen Ereignissen
machen den Newsletter sehr lesenswert, wenn man viel im Ausland tätig ist. Der
Newsletter kann
hier bestellt werden.
AUSSERDEM |
>>> AKTUELLE
GESETZESÄNDERUNGEN
Künstlersozialabgabe
Der
Künstlersozialabgabesatz sinkt im Jahr 2017 von 5,2 % auf 4,8 %.
Bundesreisekostengesetz
Ab dem 1. Januar 2017
gelten die neuen Sätze für Tage- und Übernachtungsgelder bei Reisen ins bzw. im
Ausland. Sie sind der aktuellen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die
Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder (ARVVwV) zu
entnehmen:
ARVVwV.
Anwendung finden sie
im Rahmen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) und müssen bei der Abrechnung von
durch die BRD geförderte Projekte beachtet werden.
Mehr Informationen
zum BRKG finden sich auf touring artists
hier.
Neue Pauschbeträge für berufliche
Auslandsreisen
Ab dem 1. Januar 2017 gelten neue Pauschbeträge für
Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für berufliche Reisen im
und ins Ausland. Mittels dieser Pauschbeträge können Reisekosten steuerlich
geltend gemacht werden. Die neuen Pauschbeträge finden Sie in Kürze u.a.
hier.
Mehr Informationen
zu Reisekosten und zur steuerlichen Absetzbarkeit finden sich auf touring
artists hier.
Gesetzlicher Mindestlohn
Anhebung des gesetzlichen
Mindestlohnes von 8,50 € auf 8,84 € zum 1. Januar 2017. Weitere Informationen
finden sich
hier.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Japan in
Kraft
Mit dem
Inkrafttreten des DBA am 26. Oktober 2016 gelten die neuen Regeln zur
Doppelbesteuerung zwischen den Ländern Deutschland und Japan. Der Gesetzestext
findet sich
hier.
Reformationstag
Anlässlich des 500.
Jahrestages der Reformation ist der 31. Oktober 2017 einmalig ein bundesweiter
Feiertag. Die Bundesregierung informiert dazu
hier.
>>> TOURING
ARTISTS NEWS
On the Move: Treffen der Mobility Info Points
in Berlin
Am 2. und 3.
November 2016 hat die touring artists Redaktion an einem Treffen der
On the Move Mobility Info Points in Berlin
teilgenommen. In den Räumen des ITI kam ein kleiner Kreis von Vertreter*innen
europäischer Organisationen zusammen, die (u. a.) Informationen zu rechtlichen
und administrativen Aspekten künstlerischer Mobilität zur Verfügung stellen oder
auch beratend tätig sind.
Es ging vor allem
darum, Erfahrungen in der täglichen Arbeit auszutauschen, um so das Know-how
bspw. hinsichtlich der Bereitstellung von Informationen oder der Zusammenarbeit
mit Behörden und administrativen Stellen zu erweitern. Ferner wurden erste
Ansätze einer gemeinsamen Außenkommunikation entwickelt und die Möglichkeiten
gegenseitiger Visitationen diskutiert.
Daneben hatten die Teilnehmer*innen die Möglichkeit,
sich mit Mitgliedern des European Network of Information Centres for the
Performing Arts (ENICPA) auszutauschen und an
dem Workshop der IGBK ‚Mobility and Social Security of Visual Artists in Europe‘
(s. o.) teilzunehmen.
Fachtag: Artist
Forum - Refugee Class for Professionals
Am 7. Dezember 2016
fand im Rahmen des Projekts ‘Artist Training: Refugee Class for Professionals‘
ein Fachtag in Zusammenarbeit mit der Allianz Kulturstiftung statt, an dem
gemeinsam mit Vertreter*innen der Berliner Institutionen aus Kultur- und
Kreativwirtschaft sowie der Verbände über Aktivitäten für Künstler*innen mit
Fluchthintergrund diskutiert wurde. Eingeladen waren Branchenvertreter*innen aus
den Bereichen Musik, Kultur und Medien, Darstellende Kunst, Bildende Kunst und
Film sowie aus übergreifenden Institutionen und Projekten.
Auch touring artists
war zu Gast und tauschte sich zu bestehenden und möglichen Initiativen und
Aktivitäten in diesem Bereich aus. Weitere Informationen finden sich
hier.
touring artists zu Gast in Bremen
Am 16. Januar 2017
laden das Künstlerhaus Bremen, der Künstlerinnenverband Bremen und der BBK
Bremen zu einem Infoabend zum Informationsportal und zum touring artists
Beratungsangebot ein. Beginn ist um 19 Uhr (Künstlerhaus Bremen, Am Deich 68).
Weitere Informationen finden sich
hier.
>>> AUSSCHREIBUNGEN
Mais Imaginarius, Imaginarius – International
Street Theatre Festival of Santa Maria da Feira (Portugal). Für
Nachwuchskünstler*innen.
Bewerbungsfrist:
6. Januar 2016 -
Informationen
EURODRAM - Übersetzungen von Theaterstücken ins
Deutsche, die in dieser Übersetzung noch nicht aufgeführt oder
veröffentlicht wurden. Ursprungssprachen können alle anderen europäischen
Sprachen bzw. die Sprachen des angrenzenden Mittelmeerraumes und Zentralasiens
sein.
Bewerbungsfrist: 10. Januar 2017
- Informationen
BKM: Auslandsstipendien (Deutsche Akademie Villa Massimo in Rom, Casa
Baldi in Olevano Romano, Deutsches Studienzentrum in Venedig, Cité
Internationale des Arts in Paris). Für bildende Künstler*innen, Architekt*innen
und Musiker*innen in Deutschland
Bewerbungsfrist:
15. Januar 2017 über die zuständigen
Behörden der Bundesländer -
Informationen
2017 International Festival of Ancient Greek
Drama. Für Theatergruppen und Performer*innen.
Bewerbungsfrist:
16. Januar 2017 -
Informationen
Julie’s Bicycle: Creative Climate Leadership
(CCL) Training Course. Erkundung der kulturellen Dimension des
Klimawandels. Für Künstler*innen aller Sparten und Kulturschaffende.
Bewerbungsfrist: 16. Januar 2017
-
Informationen
Dachverband Tanz Deutschland: Exportförderung
für Tanz. Für Vertreter*innen (Kulturproduzent*innen, künstlerische
Leiter*innen) von Tanzensembles der sog. freien Szene mit Betriebssitz in
Deutschland.
Bewerbungsfrist: 20. Januar
2017 -
Informationen
Cultural Innovation International Prize:
Climate change. Ausschreibung für kulturelle Projekte, die den
Klimawandel ins Bewusstsein rücken.
Bewerbungsfrist:
31. Januar 2017 -
Informationen
Institut für Auslandsbeziehungen ifa:
Ausstellungsförderung – Ausstellungen im Ausland, Reise- und
Transportkostenzuschüsse. Für deutsche oder in Deutschland lebende bildende
Künstler*innen.
Bewerbungsfrist: 31.
Januar 2017 -
Informationen
Deutsch-französisch-polnisches
Residenzprogramm George Sand – Frédéric Chopin der Stiftung Genshagen
(12. Juni bis 7. August 2017). Für Künstler*innen aller Sparten.
Bewerbungsfrist: 3. Februar 2017
-
Informationen
Kunsthaus Kloster Gravenhorst,
Projektstipendium ‚KunstKommunikation‘ 2018. Einreichung von
Projektvorschlägen von Künstler*innen und Künstler*innengruppen, international.
Bewerbungsfrist: 3. Februar 2017
- Informationen
18. Internationale Übersetzerwerkstatt Mülheim (13. bis 21.
Mai 2017). Für Übersetzer*innen deutschsprachiger Dramatik.
Bewerbungsfrist:
10.
Februar 2017 -
Informationen
International Winter School of Physical Theatre
in der Steiermark. Workshop (21. bis 26. Februar 2017) der International
University Global Theatre Experience (IUGTE) für Tänzer*innen, Choreograf*innen,
Schauspieler*innen und Zirkus-Artist*innen.
Bewerbungsfrist:
10. Februar 2017 -
Informationen
Szenenwechsel, Förderprogramm des deutschen ITI-Zentrums und der Robert
Bosch Stiftung für internationale Kooperationsprojekte in den Darstellenden
Künsten zwischen Partnern aus dem deutschsprachigen Raum und Nordafrika oder
Osteuropa.
Bewerbungsfrist: 15. Februar
2017 - Informationen
EFFE 2017-2018: Auszeichnung für Europäische Festivals
Bewerbungsfrist: 17. Februar 2017
-
Informationen
Aktuelle Ausschreibungen zur Mobilitätsförderung finden sich auch auf der Website von On the Move. Cultural Mobility Information Network. Der monatlich erscheinende Newsletter ist in fünf Sprachen erhältlich.
>>> VERANSTALTUNGEN, TERMINE UND WEITERE NEWS
Informationsveranstaltung
Artists Training: Refugee Class for Professionals,
Qualifizierungsangebot zur Integration geflüchteter Künstler*innen am Berlin
Career College.
Nächste Module:
9. bis 13. Januar 2017: Music
27.
Februar bis 3. März 2017: Culture and Media
20. bis 24. März 2017:
Performing Arts
Weitere Termine finden sich
hier.
Konferenz
Beyond the obvious. Europe, quo
vadis? Das Treffen von Culture Action Europe zielt darauf ab, über das
Offensichtliche hinaus zu blicken. Die Konferenz findet vom 26. bis 28. Januar
2017 in Budapest statt. Informationen finden sich
hier.
Webinar
TK-Webinar Beschäftigung
ausländischer Arbeitnehmer*innen und Entsendung, 21. März 2017.
Informationen finden sich
hier.
Konsultation
Öffentliche Konsultation über
Regeln für die Einfuhr von Kulturgütern der Europäischen Kommission,
Generaldirektion für Steuern und Zollunion (noch bis zum 23. Januar 2017). Zur
Online-Konsultation geht es
hier.
Tanzfestival
Zeitgenössische Schweizer
Tanztage 1. bis 4. Februar 2017: An vier Tagen zeigen 19 Schweizer
Kompanien ihre neuesten Werke in 12 Genfer Theatern. Die Schweizer Tanztage
richten sich an Fachleute, Veranstalter*innen und Journalist*innen aus der
Schweiz und dem Ausland. Eine Akkreditierung ist bis zum 7. Januar 2017 möglich.
Informationen hier.
Tanz- und Theaterfestival
Die 12. Edition des Croatian Theatre
and Dance Showcase findet vom 20. bis 25. April 2017 in Zagreb und
Rijeka statt. Informationen hier.
Datenbank
artistresidencies.pl, die erste
Polnische Datenbank für Künstlerresidenzen, ist online. Die Datenbank steht auf
Englisch und Polnisch zur Verfügung und enthält mehr als 30 polnische
Residenzprogramme sowie Informationen zu Künstler*innen und Events u.a. Zur
Datenbank geht es hier.
>>> TOURING ARTISTS
BERATUNGSANGEBOT
Im Rahmen des touring artists Beratungsangebotes sind
kostenfreie
Einzelberatungen in Berlin oder per Telefon und E-Mail (beratung@touring-artists.info)
zu internationalen Projekten und Arbeitsaufenthalten im Ausland möglich. Das
Angebot ist eine Kooperation von ITI und IGBK mit SMartDe – Netzwerk für
Kreative e.V.
>>> VORSCHAU
Der nächste touring artists Newsletter erscheint im April 2017 zum Thema
Einkommens- und Umsatzsteuer bei
grenzüberschreitenden künstlerischen Tätigkeiten. Wir freuen uns
über Anregungen, Fragen und Erfahrungen aus der Praxis, gerne per E-Mail an
info@touring-artists.info.
>>> NEWSLETTER ABBONIEREN
Falls Sie diesen Newsletter in Zukunft vierteljährlich erhalten möchten, senden Sie
bitte eine E-Mail an info@touring-artists.info.
Kontakt
touring artists Redaktion, E-Mail:
info@touring-artists.info
touring artists ist ein Projekt der Internationalen Gesellschaft der Bildenden
Künste (IGBK) und des Internationalen Theaterinstituts (ITI) Zentrum
Deutschland, initiiert und gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung
für Kultur und Medien (BKM).
Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK)
Mohrenstr. 63, D – 10117 Berlin, www.igbk.de
Zentrum Bundesrepublik Deutschland des Internationalen Theaterinstituts e.V.
Kunstquartier Bethanien, Mariannenplatz 2, D – 10997 Berlin,
www.iti-germany.de