Newsletter » Winter 2016 | Sozialversicherung

touring artists Newsletter Dezember 2016

Liebe Künstler*innen und Kolleg*innen,

kurz vor dem Jahreswechsel erhalten Sie den zweiten touring artists Newsletter. Diese Ausgabe beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Informationen zur Sozialversicherung international mobiler Künstler*innen.
Darüber hinaus informieren wir wieder über Neuigkeiten rund um die internationale Mobilität sowie über aktuelle Ausschreibungen, Gesetzesänderungen und Veranstaltungen.

Im Überblick:

Unseren Newsletter finden Sie auch unter folgenden Links: Newsletter Dezember 2016 (deutsch), Newsletter December 2016 (englisch).

Wir wünschen unseren Leser*innen schöne Feiertage und einen frohen Jahreswechsel!
Die touring artists Redaktion



SCHWERPUNKT


>>> 3 FRAGEN AN

Jens Van Lathem, Kunstenloket (Belgien)
Anaïs Lukacs, MobiCulture (Frankreich)

Was müssen belgische bzw. französische Künstler*innen, die temporär in Deutschland arbeiten, hinsichtlich der Sozialversicherung beachten und ggf. im Vorfeld regeln?

Jens Van Lathem: Ein*e in Belgien ansässige Künstler*in muss zunächst herausfinden, welches Sozialversicherungssystem hinsichtlich ihrer bzw. seiner Arbeit angewendet wird und in das eingezahlt werden muss. Dies ist von verschiedenen Faktoren abhängig: ob man freischaffend Tätige*r oder Angestellte*r ist, in mehr als zwei EU-Ländern arbeitet oder nicht, … . Gibt es eine*n Arbeitgeber*in muss diese*r über das anzuwendende Sozialrecht des Landes informiert werden, in das die*der Angestellte entsendet wird, so dass die Beiträge korrekt gezahlt werden können. Bleibt die*der Künstler*in in Belgien sozialversichert, braucht sie bzw. er ein A1-Formular, welches dieses bestätigt.

Anaïs Lukacs: Einer*n in Frankreich ansässige*n darstellenden Künstler*in würde ich raten, sich entsprechend der Vertragsart, die der Deutsche Partner vorschlägt, um Informationen zu bemühen. Im Falle eines Arbeitsvertrags (mit Vergütung über eine Gehaltsabrechnung) hat die*der Künstler*in die Möglichkeit, sich die Arbeitsstunden, die sie bzw. er in Deutschland geleistet hat, auf die Berechnung des Arbeitslosengeldes anrechnen zu lassen - als sog. ‚intermittent du spectacle‘, vorausgesetzt sie bzw. er profitiert von diesem besonderen Künstlerstatus in Frankreich. In diesem Fall müsste sie bzw. er den deutschen Arbeitgeber darum bitten, das U1-Formular auszufüllen, welches dann der französischen Arbeitsagentur pôle emploi vorgelegt wird. Hilfreich ist es, dieses Formular dem deutschen Unternehmen vorab zukommen zu lassen, um den Ablauf zu vereinfachen. Handelt es sich nicht um einen Arbeitsvertrag, sondern bspw. um einen Honorarvertrag, können die Arbeitsstunden, die im Ausland geleistet wurden, in der Berechnung des Arbeitslosengeldes nicht berücksichtigt werden. Daher ist es für die*den Künstler*in wichtig, vorab klarzustellen, welche Art Vertrag das deutsche Unternehmen anbietet.
Und ganz praktisch: Es kann sehr nützlich sein, wenn die*der Künstler* sich die
Europäische Krankenversicherungskarte besorgt, bevor sie bzw. er sich auf den Weg macht. Dadurch werden mögliche Vorauszahlungen vermieden, sollten Kosten für Gesundheitsleistungen in Deutschland anfallen.

Welche Schwierigkeiten treten aus Ihrer Erfahrung dabei häufig auf?

Van Lathem: Es gibt eine Wissenslücke hinsichtlich der Verwaltungs- und Regulierungsverfahren, die bei international mobilen Künstler*innen zu berücksichtigen sind. Wann benötige ich ein U1-Formular? Wann benötige ich ein A1-Formular? Was bedeutet Entsendung? Diese Defizite finden sich bei Künstler*innen wie auch bei Arbeitgeber*innen.

Lukacs: Aufgrund mangelnder oder fehlender Informationen können Missverständnisse zwischen Künstler*innen und deutschen Kulturorganisationen auftauchen oder bspw. auch Schwierigkeiten entstehen, das U1-Formular für den deutschen Auftraggeber zu bekommen etc.

Was könnte hinsichtlich der Bereitstellung von Informationen oder der Beratung zu Sozialversicherungsfragen verbessert werden? Was wäre wünschenswert bspw. in der Zusammenarbeit mit Sozialversicherungsträgern oder auch mit Künstler*innenverbänden?

Van Lathem: Die sogenannten Mobility Info Points sollten enger zusammenarbeiten. Der Austausch von Informationen zu nationalen Verfahren und informellen Kontakten könnte Künstler*innen helfen, die Regeln zu verstehen und schneller an die notwendigen Dokumente zu kommen.

Lukacs: Es braucht mehr verständliche und klare Vorabinformationen - sowohl für die Künstler*innen als auch für die Kulturorganisationen, die mit ihnen arbeiten.

Jens Van Lathem hat sich bereits während seines Jurastudiums an der Universität Gent im Kulturbereich engagiert. In seiner Funktion als Chefredakteur eines Musikkritik-Blogs hat er mit mehr als dreißig Freiwilligen zusammen gearbeitet und Konzerte organisiert, um jungen Musiker*innen Auftrittsmöglichkeiten zu verschaffen. Nach einem Aufenthalt als Kommunikationsdirektor bei einem von Belgiens Sommerfestivals ist er zurzeit für Kunstenloket tätig, wo er Rechtsberatungen für aufstrebende und bereits etablierte Künstler*innen anbietet.

Anaïs Lukacs war zunächst mit der Logistik von Performances befasst, an denen Künstler*innen aus der ganzen Welt beteiligt waren. Anschließend entwicklete sie - im Rahmen der Cité internationale universitaire de Paris - das BAAPE (Zentrum für internationale kulturelle Mobilität) und verfolgt
dessen Aufgabe seit 2015 mit
MobiCulture weiter. Die Organisation hat sie ins Leben gerufen, um ausländische, nach Frankreich kommenden Künstler*innen zu beraten sowie auch Veranstalter*innen und Organisationen, die ausländische Künstler*innen einladen.


>>> IGBK-WORKSHOP: SOCIAL SECURITY AND MOBILITY OF VISUAL ARTISTS IN EUROPE


Die Sozialgesetzgebung ist einer der Bereiche, in denen innerhalb der EU nach wie vor nationale Rechtsvorschriften maßgebend sind. Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung etc. werden nicht harmonisiert, sondern lediglich durch EU-Verordnungen koordiniert.
Was dies konkret für in verschiedenen EU-Ländern temporär tätige Künstler*innen bedeutet und welche Instrumente und Verfahren zu beachten sind, wird auf
touring artists und auch anderen Informationsportalen detailliert beschrieben.

In Kooperation mit der International Association of Art (IAA) Europe lud die IGBK am 4. November 2016 Vertreter*innen europäischer Künstlerverbände, von Informationsstellen, Sozialversicherungseinrichtungen sowie weitere Expert*innen zu dem Workshop in Berlin ein. Anliegen war es, folgende Fragen in den Mittelpunkt der Diskussion zu stellen:
Welchen Hürden stehen Künstler*innen, die in Europa länderübergreifend arbeiten, nach wie vor gegenüber? Und inwieweit haben sich die Informationsangebote für freiberuflich tätige Künstler*innen in den letzten Jahren verbessert?

Die einführenden Beiträge der Sozialversicherungsexpertin Carroll Haak sowie von Carla Osman (Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration der Europäischen Kommission) und Marie Le Sourd (On The Move) machten deutlich, dass der Dialog zwischen den europäischen Kulturakteur*innen und der EU-Kommission zu Mobilitätsfragen in den letzten Jahren auf vielen Ebenen zu einer Sensibilisierung gegenüber dem Thema und vielfach auch zu einer Vereinfachung der Verwaltungsabläufe geführt hat. Unterstützt wird diese Entwicklung durch die wachsende Zahl maßgeschneiderter und zunehmend vernetzter Informationsangebote für international tätige Künstler*innen. Einige von ihnen wurden auf dem Workshop präsentiert.

In den letzten Jahren durchgeführte Erhebungen und Studien zu den Hürden im Bereich der Koordinierung der Sozialversicherung sammeln vor allem Beispiele aus dem Bereich der Darstellenden Künste. Der Sektor Bildende Kunst scheint hingegen keine besondere Rolle zu spielen: Auf dem Workshop zeigte sich, dass sich viele der Organisationen, die die Interessen der bildenden Künstler*innen in Europa vertreten, bislang nicht oder nur wenig mit den EU-Koordinierungsrichtlinien und deren Instrumenten wie bspw. der sogenannten Selbstentsendung auseinandergesetzt haben. Ob dies auf ein fehlendes Problembewusstsein zurückzuführen ist oder darauf, dass die Instrumente der Koordinierung (europäische Krankenversicherungskarte, A1-Formular etc.) mittlerweile reibungslos funktionieren, blieb schließlich unbeantwortet.

Die über 60 Teilnehmer*innen aus 24 europäischen Ländern tauschten sich außerdem zu den nationalen Sozialversicherungssystemen aus. Nachdem zunächst auf bereits bestehende Sondersysteme für Künstler*innen (u.a. in Österreich, Frankreich und Deutschland) fokussiert wurde, wurden aktuelle Entwicklungen (erfreuliche wie auch weniger erfreuliche) auch aus weiteren Ländern in die Diskussion einbezogen.

Die Ergebnisse des Workshops sowie konkrete Handlungsempfehlungen werden Anfang kommenden Jahres auf der
IGBK-Website veröffentlicht.


>>> NEWS

Künstlersozialabgabe sinkt in 2017 auf 4,8 %
Der Künstlersozialabgabesatz sinkt im Jahr 2017 von 5,2 % auf 4,8 %. Die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2017 wurde am 11. August 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Details finden sich
hier.

Neue A1-Formulare
Der Fragebogen zur Entsendung von Mitarbeiter*innen ins Ausland ist erweitert worden und steht für jedes Land auf der
DVKA-Seite zur Verfügung.

A1-Bescheinigungen künftig elektronisch
Im Jahr 2017 wird ein elektronisches Verfahren für die Beantragung von A1-Bescheinigungen im Fall der Entsendung von Arbeitnehmer*innen ins europäische Ausland eingeführt. Die*der Arbeitgeber*in kann den Antrag auf Ausstellung eines A1-Vordrucks maschinell über die bekannten Wege der Datenübermittlung an die zuständige Krankenkasse senden und erhält die Bescheinigung innerhalb von drei Arbeitstagen elektronisch zurück, um sie der*dem Arbeitnehmer*in auszuhändigen.
Das Antragsverfahren soll ab dem 1. Juli 2017 möglich sein, für Unternehmen jedoch erst ab dem 1. Juli 2019 verbindlich werden. Informationen finden sich bspw. auf der Website der
AOK.


>>> TOURING ARTISTS FAVOURITES

OTM Cultural Mobility Info Points: Informationen zur Sozialversicherung
Belgien: Kunstenloket Foreign artists in Belgium, Payments
Frankreich: MobiCulture Social security cover and contributions
Niederlande: Dutch Culture, Mobility Info Point National insurance schemes
Wales: Wales Arts International Insurance

TK-Service Ausland
Der Newsletter Ausland der Techniker Krankenkasse bietet gut und verständlich erläuterte Informationen für Arbeitgeber*innen bei Entsendungen und bei der Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter*innen - zum Thema Sozialversicherung und darüber hinaus. Hilfreiche Tipps, aktuelle Gesetzesänderungen und Hinweise zu internationalen Ereignissen machen den Newsletter sehr lesenswert, wenn man viel im Ausland tätig ist. Der Newsletter kann
hier bestellt werden.


AUSSERDEM


>>> AKTUELLE GESETZESÄNDERUNGEN


Künstlersozialabgabe
Der Künstlersozialabgabesatz sinkt im Jahr 2017 von 5,2 % auf 4,8 %.

Bundesreisekostengesetz
Ab dem 1. Januar 2017 gelten die neuen Sätze für Tage- und Übernachtungsgelder bei Reisen ins bzw. im Ausland. Sie sind der aktuellen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder (ARVVwV) zu entnehmen: ARVVwV.
Anwendung finden sie im Rahmen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) und müssen bei der Abrechnung von durch die BRD geförderte Projekte beachtet werden.
Mehr Informationen zum BRKG finden sich auf touring artists hier.

Neue Pauschbeträge für berufliche Auslandsreisen
Ab dem 1. Januar 2017 gelten neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für berufliche Reisen im und ins Ausland. Mittels dieser Pauschbeträge können Reisekosten steuerlich geltend gemacht werden. Die neuen Pauschbeträge finden Sie in Kürze u.a. hier.
Mehr Informationen zu Reisekosten und zur steuerlichen Absetzbarkeit finden sich auf touring artists hier.

Gesetzlicher Mindestlohn
Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes von 8,50 € auf 8,84 € zum 1. Januar 2017. Weitere Informationen finden sich hier.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Japan in Kraft
Mit dem Inkrafttreten des DBA am 26. Oktober 2016 gelten die neuen Regeln zur Doppelbesteuerung zwischen den Ländern Deutschland und Japan. Der Gesetzestext findet sich hier.

Reformationstag
Anlässlich des 500. Jahrestages der Reformation ist der 31. Oktober 2017 einmalig ein bundesweiter Feiertag. Die Bundesregierung informiert dazu hier.


>>> TOURING ARTISTS NEWS


On the Move: Treffen der Mobility Info Points in Berlin
Am 2. und 3. November 2016 hat die touring artists Redaktion an einem Treffen der On the Move Mobility Info Points in Berlin teilgenommen. In den Räumen des ITI kam ein kleiner Kreis von Vertreter*innen europäischer Organisationen zusammen, die (u. a.) Informationen zu rechtlichen und administrativen Aspekten künstlerischer Mobilität zur Verfügung stellen oder auch beratend tätig sind.
Es ging vor allem darum, Erfahrungen in der täglichen Arbeit auszutauschen, um so das Know-how bspw. hinsichtlich der Bereitstellung von Informationen oder der Zusammenarbeit mit Behörden und administrativen Stellen zu erweitern. Ferner wurden erste Ansätze einer gemeinsamen Außenkommunikation entwickelt und die Möglichkeiten gegenseitiger Visitationen diskutiert.
Daneben hatten die Teilnehmer*innen die Möglichkeit, sich mit Mitgliedern des European Network of Information Centres for the Performing Arts (ENICPA) auszutauschen und an dem Workshop der IGBK ‚Mobility and Social Security of Visual Artists in Europe‘ (s. o.) teilzunehmen.

Fachtag: Artist Forum - Refugee Class for Professionals
Am 7. Dezember 2016 fand im Rahmen des Projekts ‘Artist Training: Refugee Class for Professionals‘ ein Fachtag in Zusammenarbeit mit der Allianz Kulturstiftung statt, an dem gemeinsam mit Vertreter*innen der Berliner Institutionen aus Kultur- und Kreativwirtschaft sowie der Verbände über Aktivitäten für Künstler*innen mit Fluchthintergrund diskutiert wurde. Eingeladen waren Branchenvertreter*innen aus den Bereichen Musik, Kultur und Medien, Darstellende Kunst, Bildende Kunst und Film sowie aus übergreifenden Institutionen und Projekten.
Auch touring artists war zu Gast und tauschte sich zu bestehenden und möglichen Initiativen und Aktivitäten in diesem Bereich aus. Weitere Informationen finden sich hier.

touring artists zu Gast in Bremen
Am 16. Januar 2017 laden das Künstlerhaus Bremen, der Künstlerinnenverband Bremen und der BBK Bremen zu einem Infoabend zum Informationsportal und zum touring artists Beratungsangebot ein. Beginn ist um 19 Uhr (Künstlerhaus Bremen, Am Deich 68). Weitere Informationen finden sich hier.


>>> AUSSCHREIBUNGEN

Mais Imaginarius, Imaginarius – International Street Theatre Festival of Santa Maria da Feira (Portugal). Für Nachwuchskünstler*innen.
Bewerbungsfrist: 6. Januar 2016 - Informationen

EURODRAM - Übersetzungen von Theaterstücken ins Deutsche, die in dieser Übersetzung noch nicht aufgeführt oder veröffentlicht wurden. Ursprungssprachen können alle anderen europäischen Sprachen bzw. die Sprachen des angrenzenden Mittelmeerraumes und Zentralasiens sein.
Bewerbungsfrist: 10. Januar 2017 - Informationen

BKM: Auslandsstipendien (Deutsche Akademie Villa Massimo in Rom, Casa Baldi in Olevano Romano, Deutsches Studienzentrum in Venedig, Cité Internationale des Arts in Paris). Für bildende Künstler*innen, Architekt*innen und Musiker*innen in Deutschland
Bewerbungsfrist: 15. Januar 2017 über die zuständigen Behörden der Bundesländer - Informationen

2017 International Festival of Ancient Greek Drama. Für Theatergruppen und Performer*innen.
Bewerbungsfrist: 16. Januar 2017 - Informationen

Julie’s Bicycle: Creative Climate Leadership (CCL) Training Course. Erkundung der kulturellen Dimension des Klimawandels. Für Künstler*innen aller Sparten und Kulturschaffende.
Bewerbungsfrist: 16. Januar 2017 - Informationen

Dachverband Tanz Deutschland: Exportförderung für Tanz. Für Vertreter*innen (Kulturproduzent*innen, künstlerische Leiter*innen) von Tanzensembles der sog. freien Szene mit Betriebssitz in Deutschland.
Bewerbungsfrist: 20. Januar 2017 - Informationen

Cultural Innovation International Prize: Climate change. Ausschreibung für kulturelle Projekte, die den Klimawandel ins Bewusstsein rücken.
Bewerbungsfrist: 31. Januar 2017 - Informationen

Institut für Auslandsbeziehungen ifa: Ausstellungsförderung – Ausstellungen im Ausland, Reise- und Transportkostenzuschüsse. Für deutsche oder in Deutschland lebende bildende Künstler*innen.
Bewerbungsfrist: 31. Januar 2017 - Informationen

Deutsch-französisch-polnisches Residenzprogramm George Sand – Frédéric Chopin der Stiftung Genshagen (12. Juni bis 7. August 2017). Für Künstler*innen aller Sparten.
Bewerbungsfrist: 3. Februar 2017 - Informationen

Kunsthaus Kloster Gravenhorst, Projektstipendium ‚KunstKommunikation‘ 2018. Einreichung von Projektvorschlägen von Künstler*innen und Künstler*innengruppen, international.
Bewerbungsfrist: 3. Februar 2017 - Informationen

18. Internationale Übersetzerwerkstatt Mülheim (13. bis 21. Mai 2017). Für Übersetzer*innen deutschsprachiger Dramatik.
Bewerbungsfrist: 10. Februar 2017 - Informationen

International Winter School of Physical Theatre in der Steiermark. Workshop (21. bis 26. Februar 2017) der International University Global Theatre Experience (IUGTE) für Tänzer*innen, Choreograf*innen, Schauspieler*innen und Zirkus-Artist*innen.
Bewerbungsfrist: 10. Februar 2017 - Informationen

Szenenwechsel, Förderprogramm des deutschen ITI-Zentrums und der Robert Bosch Stiftung für internationale Kooperationsprojekte in den Darstellenden Künsten zwischen Partnern aus dem deutschsprachigen Raum und Nordafrika oder Osteuropa.
Bewerbungsfrist: 15. Februar 2017 - Informationen

EFFE 2017-2018: Auszeichnung für Europäische Festivals
Bewerbungsfrist: 17. Februar 2017 - Informationen

Aktuelle Ausschreibungen zur Mobilitätsförderung finden sich auch auf der Website von On the Move. Cultural Mobility Information Network. Der monatlich erscheinende Newsletter ist in fünf Sprachen erhältlich.


>>> VERANSTALTUNGEN, TERMINE UND WEITERE NEWS

Informationsveranstaltung
Artists Training: Refugee Class for Professionals, Qualifizierungsangebot zur Integration geflüchteter Künstler*innen am Berlin Career College.
Nächste Module:
9. bis 13. Januar 2017: Music
27. Februar bis 3. März 2017: Culture and Media
20. bis 24. März 2017: Performing Arts
Weitere Termine finden sich hier.

Konferenz
Beyond the obvious. Europe, quo vadis? Das Treffen von Culture Action Europe zielt darauf ab, über das Offensichtliche hinaus zu blicken. Die Konferenz findet vom 26. bis 28. Januar 2017 in Budapest statt. Informationen finden sich hier.

Webinar
TK-Webinar Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer*innen und Entsendung, 21. März 2017. Informationen finden sich hier.

Konsultation
Öffentliche Konsultation über Regeln für die Einfuhr von Kulturgütern der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Steuern und Zollunion (noch bis zum 23. Januar 2017). Zur Online-Konsultation geht es hier.

Tanzfestival
Zeitgenössische Schweizer Tanztage 1. bis 4. Februar 2017: An vier Tagen zeigen 19 Schweizer Kompanien ihre neuesten Werke in 12 Genfer Theatern. Die Schweizer Tanztage richten sich an Fachleute, Veranstalter*innen und Journalist*innen aus der Schweiz und dem Ausland. Eine Akkreditierung ist bis zum 7. Januar 2017 möglich. Informationen hier.

Tanz- und Theaterfestival
Die 12. Edition des Croatian Theatre and Dance Showcase findet vom 20. bis 25. April 2017 in Zagreb und Rijeka statt. Informationen hier.

Datenbank
artistresidencies.pl, die erste Polnische Datenbank für Künstlerresidenzen, ist online. Die Datenbank steht auf Englisch und Polnisch zur Verfügung und enthält mehr als 30 polnische Residenzprogramme sowie Informationen zu Künstler*innen und Events u.a. Zur Datenbank geht es hier.


>>> TOURING ARTISTS BERATUNGSANGEBOT
Im Rahmen des touring artists Beratungsangebotes sind kostenfreie Einzelberatungen in Berlin oder per Telefon und E-Mail (beratung@touring-artists.info) zu internationalen Projekten und Arbeitsaufenthalten im Ausland möglich. Das Angebot ist eine Kooperation von ITI und IGBK mit SMartDe – Netzwerk für Kreative e.V.


>>> VORSCHAU

Der nächste touring artists Newsletter erscheint im April 2017 zum Thema Einkommens- und Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden künstlerischen Tätigkeiten. Wir freuen uns über Anregungen, Fragen und Erfahrungen aus der Praxis, gerne per E-Mail an info@touring-artists.info.


>>> NEWSLETTER ABBONIEREN

Falls Sie diesen Newsletter in Zukunft vierteljährlich erhalten möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an info@touring-artists.info.

Kontakt
touring artists Redaktion, E-Mail: info@touring-artists.info

touring artists ist ein Projekt der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) und des Internationalen Theaterinstituts (ITI) Zentrum Deutschland, initiiert und gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK)
Mohrenstr. 63, D – 10117 Berlin, www.igbk.de

Zentrum Bundesrepublik Deutschland des Internationalen Theaterinstituts e.V.
Kunstquartier Bethanien, Mariannenplatz 2, D – 10997 Berlin, www.iti-germany.de