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touring artists Newsletter März 2017

Liebe Künstler*innen und Kolleg*innen,

zum Frühlingsanfang erhalten Sie den dritten touring artists Newsletter. Diese Ausgabe beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Fragen der Einkommen- und Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden künstlerischen Tätigkeiten.

Darüber hinaus informieren wir wieder über Neuigkeiten rund um die internationale Mobilität, über aktuelle Ausschreibungen, Gesetzesänderungen und Veranstaltungen sowie über Neuigkeiten zu unserem Informationsportal touring artists.

Im Überblick:

Unseren Newsletter finden Sie auch unter folgenden Links: www.touring-artists.info/home/newsletter/ (deutsch), www.touring-artists.info/en/home/newsletter/ (englisch).

Die touring artists Redaktion wünscht Ihnen eine anregende Lektüre und einen schönen Frühlingsanfang!

 

SCHWERPUNKT

>>> 3 FRAGEN AN

Christoph Weiß, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, www.kreativwirtschaften.de

Bei Darstellenden Künstler*innen gibt es in Bezug auf die Einkommensteuer eine Sonderregel, die nahezu weltweit gilt: Der Staat, in dem der Auftritt stattfindet, darf Einkommenssteuer auf die Gage erheben. Der Wohnsitzstaat muss die dort gezahlte Einkommensteuer berücksichtigen. Unter welchen Umständen kommt es hier nach Ihren Erfahrungen dennoch zu Schwierigkeiten, wo bleiben Fragen offen?

Christoph Weiß: Deutschland hat mit einer Vielzahl von Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Diese Doppelbesteuerungsabkommen werden meist auf Grundlage eines Musterabkommens verhandelt, das in der Regel im Rahmen der Verhandlungen individuell angepasst wird. In diesem Musterabkommen gibt es einen Artikel, der dem Staat, in dem der*die Künstler*in auftritt, ein Besteuerungsrecht einräumt. Der Wohnsitzstaat muss dann aber meist die an den anderen Staat gezahlte Steuer anrechnen.

In letzter Zeit treten vermehrt Probleme von in Deutschland ansässigen Künstler*innen auf, die in Polen auftreten. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Polen (DBA - Polen) weicht deutlich von den meisten DBAs ab. So gibt es bspw. einen zusätzlichen Absatz, der den "Künstler-Artikel" für nicht anwendbar erklärt, wenn die Gage aus Mitteln der öffentlichen Hand gezahlt wird.
Polen steht hier auf dem Standpunkt, dass es die Steuer auf der Grundlage von anderen Vorschriften einbehalten darf. Die deutschen Finanzämter weisen dies zurück und weigern sich, die polnische Steuer anzurechnen, weil das DBA - Polen nicht mehr anwendbar sei.
Einer meiner Mandanten wurde nun von Polen und Deutschland ohne Anrechnung besteuert. Ich habe Einspruch eingelegt und ein Verständigungsverfahren auf ministerieller Ebene beantragt. Nun hoffe ich, dass ein Staat einlenken wird. Sonst werden wir den Klageweg beschreiten müssen.

Was hat ein*e Bildende*r Künstler*in mit Wohnsitz in Deutschland hinsichtlich der Umsatzsteuer zu beachten, wenn er regelmäßig mit ausländischen Unternehmen zu tun hat - wenn er bspw. das Recht an einen Verlag im EU-Ausland überträgt, eines seiner Bilder in einer Publikation zu verwenden?

Weiß: Vorab sei allen Künstler*innen ohne ein durchsetzungsstarkes Backoffice dringend geraten, Auslandsgeschäfte nur mit Unternehmen abzuwickeln. Notfalls sollte ein Unternehmen zwischengeschaltet werden, auch wenn dies natürlich mitverdienen möchte. Anderenfalls werden die Prozesse meist nicht mehr handhabbar.

Die Einräumung von Nutzungsrechten gilt als sonstige Leistung. Werden die Rechte von einem*r Unternehmer*in - ein*e Künstler*in ist grundsätzlich Unternehmer*in, auch wenn er*sie von sich selbst ein anderes Bild hat - an ein anderes Unternehmen im Ausland, z. B. einen Verlag, übertragen, muss der Verlag die Umsatzsteuer im Ausland abführen. Dies funktioniert aber nur dann reibungslos, wenn beide Unternehmer*innen unter ihrer Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) auftreten und diese in der Rechnung angeben. Das Ganze wird im „Steuerslang“ als Reverse-Charge-Verfahren bezeichnet.

Bezüglich der Rechnungsstellung bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten tauchen sowohl bei Künstler*innen als auch bei den einladenden Veranstalter*innen immer wieder Fragen auf. Nehmen wir folgendes Beispiel: Ein deutscher Festivalveranstalter lädt ein Künstlerduo aus Frankreich ein - eine Tänzerin und einen Installationskünstler. Beide sind in Frankreich umsatzsteuerpflichtig und stellen ihre Leistung separat in Rechnung. Welcher Hinweis bzgl. der Umsatzsteuer sollte jeweils auf den Rechnungen stehen?

Weiß: Für die beiden Künstler*innen gilt: Es handelt sich um eine sonstige Leistung. Wie schon oben erwähnt, sollte die Rechnung der Künstler*innen an den Veranstalter sowohl die eigene als auch die Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) des Veranstalters enthalten. Wie bei jeder Rechnung muss außerdem etwas zur Umsatzsteuer gesagt werden. Hier hat sich der Satz: „Reverse-Charge“ im internationalen Rechtsverkehr eingebürgert.
Die genauen Vorschriften zur Rechnung regelt in diesem Fall das französische Recht. Allerdings gilt auch in Frankreich die Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Es ist daher davon auszugehen, dass die Anforderungen an eine Rechnung zumindest mit den deutschen Regelungen vergleichbar sind.

Der deutsche Veranstalter ist in der Pflicht, die Rechnungen auf Richtigkeit zu prüfen. Hierbei ist wichtig, dass er die Gültigkeit der jeweiligen Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) der beiden Künstler*innen überprüft - und zwar mit dem qualifizierten Bestätigungsverfahren des Bundeszentralamts für Steuern.

Christoph Weiß, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, berät Künstler*innen in den Bereichen der Einkommen- und der Umsatzsteuer sowie zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten. Zudem übernimmt er Mandate im Urheberecht, Medienrecht und Querschnittsmaterien aus der Kultur- und Kreativwirtschaft. Er ist Lehrbeauftragter an der Muthesius Kunsthochschule in Kiel. Darüber hinaus arbeitet er als freier Kurator und hat an über 100 Ausstellungen federführend mitgewirkt. Viele Jahre leitete er unter anderem den Kunstraum B in Kiel. Zurzeit arbeitet er an einem privaten Galerie-Projekt.

>>> NEWS

touring artists Steuerworkshop im Frühjahr
touring artists und SMartDe – Netzwerk für Kreative veranstalten einen weiteren Steuer-Workshop für Künstler*innen und Kulturveranstalter*innen, der noch vor der Frist zur Einkommensteuererklärung am 31. Mai 2017 stattfinden soll. Termin und weitere Informationen finden sich in Kürze auf Facebook.

Deadline für Steuererklärung 2016
Die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2016 ist der 31. Mai 2017, sofern Sie zur Abgabe verpflichtet sind. Wenn die Steuererklärung mit einem*r Steuerberater*in erstellt wird, gilt der 31. Dezember 2017 als Deadline.
Ab dem Steuerjahr 2018 soll es eine Fristverlängerung geben: Wer seine Steuererklärung selbst macht, kann diese bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen.

Bundesreisekostengesetz
Ab dem 1. Januar 2017 gelten die neuen Sätze für Tage- und Übernachtungsgelder bei Reisen ins bzw. im Ausland. Sie sind der aktuellen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder (ARVVwV) zu entnehmen: ARVVwV.
Anwendung finden sie im Rahmen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) und müssen bei der Abrechnung von durch die BRD geförderten Projekten beachtet werden.
Mehr Informationen zum BRKG finden sich auf touring artists hier.

Neue Pauschbeträge für berufliche Auslandsreisen
Ab dem 1. Januar 2017 gelten neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für berufliche Reisen im und ins Ausland. Mittels dieser Pauschbeträge können Reisekosten steuerlich geltend gemacht werden. Das entsprechende Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums mit einer Übersicht zu den Pauschbeträgen findet sich hier.
Mehr Informationen zu Reisekosten und zur steuerlichen Absetzbarkeit finden sich auf touring artists hier.

Öffentliche Konsultationen der Europäischen Kommission zum Thema Steuern
Öffentliche Konsultation zur Reform der Mehrwertsteuersätze sowie zur Sonderregelung von Kleinunternehmen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Steuern und Zollunion
Beide Online-Konsultationen sind noch bis zum 20. März 2017 offen und finden sich hier.

>>> TOURING ARTISTS FAVOURITES

Informationsschrift: Steuertipps für Künstlerinnen und Künstler
Die fünfte Auflage (2016) der Informationsschrift des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat steht hier kostenlos zum Download zur Verfügung.

Publikation: Andri Jürgensen, Praxishandbuch Ausländersteuer
1. Auflage 2013. XX, 220 Seiten, Verlag Kunst Medien Recht, ISBN 978-3-937641-02-7 – mehr Informationen hier.

 

TOURING ARTISTS NEWS

touring artists Relaunch
Die touring artists Website präsentiert sich in einem neuen Look und ist ab sofort auch mit mobilen Geräten besser lesbar. Sehen Sie selbst: www.touring-artists.info

Neue Informationen: Künstlerstatus und Verträge
In der internationalen Arbeit werden Künstler*innen, ebenso wie Veranstalter*innen, die Kulturschaffende aus dem Ausland einladen, schnell mit Fragen rund um den rechtlichen Status konfrontiert. Der Status von Künstler*innen und Kulturschaffenden kann je nach Land verschieden sein und davon leiten sich Fragen hinsichtlich der Arbeitserlaubnis, des Gehalts, der zu zahlenden Steuern, der Sozialleistungen etc. ab.
Für die verschiedenen Arbeitsverhältnisse im Kultursektor gibt es unterschiedliche Vertragsarten. Gerade dann, wenn bei Kooperationen, Projekten, Verkäufen usw. die Vertragspartner*innen in verschiedenen Ländern ansässig sind, sind einige Dinge zu bedenken.
touring artists stellt jetzt zu diesen Themen Informationen bereit, der neue Baustein findet sich hier.

touring artists to go!
Die Begleitbroschüre touring artists to go! wurde aktualisiert und erweitert. Bestellungen sind ab sofort möglich, gerne per E-Mail an die touring artists Redaktion: info@touring-artists.info.

Kunst- und Kreativwirtschaft – Runder Tisch am 29. März 2017 in Berlin
touring artists informiert schwerpunktmäßig Künstler*innen und Veranstalter*innen der Darstellenden und der Bildenden Kunst. In diesem Jahr wollen wir beginnen, das Informationsangebot auch für andere Sparten und Akteur*innen der Kultur- und Kreativwirtschaft zu öffnen. Am 29. März 2017 lädt touring artists gemeinsam mit SMartDe zu einem Runden Tisch mit Verbänden der Kultur- und Kreativwirtschaft ein. Welche Informationen auf www.touring-artists.info bedürfen einer Differenzierung, welche fehlen? Hierzu wollen wir in den Austausch treten und einen Dialog anregen. Die Veranstaltung findet von 15.30 bis 17.30 Uhr im Internationalen Theaterinstitut, Kunstquartier Bethanien (Mariannenplatz 2, 10997 Berlin) statt. Wir bitten um Anmeldung bis zum 24. März unter: projekt2@iti-germany.de (Alexandra Hunger).

touring artists in Mannheim
Eingeladen vom Kulturamt der Stadt Mannheim präsentiert und diskutiert touring artists am 05. Mai 2017 in Mannheim im Rahmen des Workshops „Internationalisierung in der künstlerischen Arbeit“ Fragestellungen zur Mobilität. Genaue Informationen finden sich in Kürze auf Facebook.

Neue Einträge in unserer Projektlandkarte
Nach wie vor sammelt die touring artists Redaktion Projekte in den Bereichen Bildende Kunst und Darstellende Kunst von, für und mit geflüchtete/n Menschen in Deutschland und bildet sie in der Projektlandkarte mit Kurzinformationen ab.
Gerne nehmen wir auch Ihr Projekt auf: Füllen Sie hierfür einfach das kurze Formular aus.

 

AUSSERDEM

>>> AKTUELLE GESETZESÄNDERUNGEN

Angemessene Vergütung für Kreative
Das Urheberrecht regelt die Rahmenbedingungen für Verträge zwischen Urheber*innen und ausübenden Künstler*innen einerseits und Verwerter*innen andererseits, also bspw. mit Verlagen, Plattenfirmen oder Sendeunternehmen. Urheber*innen und Künstler*innen können künftig ihren Anspruch auf eine angemessene Vergütung besser durchsetzen. Die Reform des Urhebervertragsrechts tritt am 1. März 2017 in Kraft. Mehr Informationen hier.

Visa-Erleichterungen für Bürger*innen aus der Ukraine
Die Europäische Union plant Visa-Erleichterungen für Bürger*innen aus der Ukraine: Staatsangehörige der Ukraine sollen noch im ersten Halbjahr 2017 befristet (bis zu 90 Tage) visumfrei in den Schengenraum einreisen dürfen. Weitere Informationen finden sich hier.


>>> GUT ZU WISSEN!


Die Höhe des Mindestlohns in der EU weist erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten auf: Sie rangiert zwischen 215 und 1.923 Euro pro Monat, wobei Bulgarien das Schlusslicht bildet und in Luxembourg die höchsten Mindestlöhne gezahlt werden; Deutschland liegt im oberen Drittel. Eine aktuelle Übersicht der Mindestlöhne bietet die aktuelle Datenübersicht „Mindestlöhne in Europa und Beitrittsländern" des Statistischen Amts der Europäischen Union, Eurostat, hier.

Dänemark erhebt neue Umlage bei Auslands-Entsendungen:
Ausländische Arbeitgeber*innen müssen bei Entsendungen künftig einen Beitrag in einen Fonds einzahlen. Dieser kommt für Arbeitnehmer*innen auf, deren Arbeitgeber den Gehaltsforderungen nicht nachkommen. Mehr Informationen finden sich hier.

Seit dem 1. November 2016 dürfen Antragssteller*innen für ein USA-Visum auf dem Foto keine Brille mehr tragen. Weitere Informationen finden sich auf der Website der US-Botschaft hier.

Seit 1985 erhält jedes Jahr mindestens eine europäische Stadt den Titel Kulturhauptstadt Europas. Die Europäischen Kulturhauptstädte 2017 sind Aarhus in Dänemark und Paphos in Zypern.
Weiter Informationen hier.

 
>>> AUSSCHREIBUNGEN


Klubovna Gallery (Brno), Residency zum Thema ‚Migration‘, für in Deutschland lebende Bildende Künstler*innen mit Migrationshintergrund. Bewerbungsfrist: 27. März 2017 - Informationen

Qendra Multimedia, theater company (Kosovo) sucht professionelle Theaterschaffende in unterschiedlichen Bereichen. Bewerbungsfrist: 30. März 2017 - Informationen

Valletta Foundation 2018 - Artist-in-Residence (Air) Programm. Zwei- bis dreiwöchige Residenzen zwischen August 2017 und Dezember 2018 auf Gozo, Maltas Schwesterinsel. Für Kreative aller Bereiche. Bewerbungsfrist: 31. März 2017 - Informationen

InterCultour des Bund Deutscher Amateurtheater (BDAT) und des französischen Partnerverbands „La Fédération Nationale des Compagnies de Théâtre et d’Animation“ (FNCTA). Zweiwöchiger Workshop für junge Menschen aus Frankreich und Deutschland rund um Theater und Poetry Slam, vom 17. bis 31. Juli 2017 in Ottweiler (Saarland) und in Bussang (Frankreich/Vogesen). Bewerbungsfrist: 31. März 2017 - Informationen

Roberto Cimetta Fund und Valletta 2018 - European Capital of Culture, Ausschreibung für Reisekostenzuschüsse. Bewerbungsfrist: 31. März 2017 - Informationen

TURN. Fonds der Kulturstiftung des Bundes für künstlerische Kooperationen zwischen Deutschland und afrikanischen Ländern, sechste Bewerbungsrunde. Bewerbungsfrist: 31. März 2017 - Informationen

International SOLO DANCE CONTEST 2017, Wettbewerb für kurze Tanzsoli im Rahmen des Gdansk Dance Festivals (Polen) vom 05. bis 09. Juni 2017. Bewerbungsfrist: 31. März 2017 - Informationen

Ateliers for Young Festival and Cultural Managers, für angehende Festival- und Kulturmanager*innen:
In China vom 17. bis 23. Oktober 2017. Bewerbungsfrist: 31. März 2017 - Bewerbungsformular hier, Informationen hier.
In Italien vom 17. bis 23. November 2017. Bewerbungsfrist: 14. April 2017 - Bewerbungsformular hier, Informationen hier.

European Creative Hubs Network Peer-to-peer exchange scheme. Für Mitarbeiter*innen von Creative Hubs. Bewerbungsfrist: 14. April 2017 - Informationen

Çanakkale Art Walk 2017: Homeland. für Bildende Künstler*innen (Einzel- und Gruppenbewerbungen möglich). Bewerbungsfrist: 14. April 2017 - Informationen

Exportförderung Dachverband Tanz Deutschland: Aerowaves Spring Forward Festival in Aarhus Dänemark, 28. bis 30. April 2017. Für Vertreter*innen (Kulturproduzent*innen, künstlerische Leiter*innen) von Tanzensembles der sog. freien Szene mit Betriebssitz in Deutschland. Bewerbungsfrist: 17. April 2017 - Informationen

Malta: Culture in Transformation. Das Interaktive Magazin lädt Wissenschaftler*innen, Kritiker*innen, Kurator*innen und Künstler*innen ein, Texte und Kunstprojekte einzureichen. Bewerbungsfrist: 30. April 2017 - Informationen

exil-DramatikerInnenpreis 2017. Eine Initiative von WIENER WORTSTAETTEN in Kooperation mit exil - zentrum für interkulturelle kunst und antirassismusarbeit. Bewerbungsfrist: 30. April 2017 - Informationen

STEP - Supporting Travel for Engaged Partnership, Reisekostenförderung der European Cultural Foundation. Für Künstler*innen, die innerhalb Europas reisen. Bewerbungen sind jederzeit möglich, müssen jedoch mindestens 60 Tage vor Reiseantritt eingereicht werden. - Informationen

The Auxiliary - Künstler*innenresidenzen in Großbritannien. Zweiwöchige bis dreimonatige Residenzen für Bildende Künstler*innen und Musiker*innen. Bewerbungsfrist: 01. Mai 2017 - Informationen

Bibliothek Andreas Züst: Atelierstipendien in der Schweiz. Für Künstler*innen unterschiedlichster Sparten. Bewerbungsfristen sind jeweils der 31. Mai für den Aufenthalt im darauffolgenden November und der 31. Oktober für Aufenthalt im darauffolgenden April. - Informationen

Das Bureau des arts plastiques unterstützt deutsche Einrichtungen, die Ausstellungen mit französischen oder in Frankreich lebenden Künstler*innen organisieren und die Verbreitung ihrer Arbeiten in Deutschland fördern. Bewerbungen sind jederzeit möglich. - Informationen

Aktuelle Ausschreibungen zur Mobilitätsförderung finden sich auch auf der Website von On the Move. Cultural Mobility Information Network. Der monatlich erscheinende Newsletter ist in fünf Sprachen erhältlich.

>>> VERANSTALTUNGEN, TERMINE UND WEITERE NEWS

Austauschtreffen
Internationales Treffen freischaffender Tanz-Produzent*innen in Budapest
Der Dachverband Tanz Deutschland lädt freischaffende Tanz-Produzent*innen aus Deutschland und Europa zu einem internationalen Austausch- und Expert*innentreffen am 2 und 3. Juni 2017 nach Budapest ein. touring artists wird hier mit einer Info-Session zur internationalen Künstler*innenmobilität vertreten sein. Anmeldungen werden noch bis zum 28. April entgegen genommen: info@dachverband-tanz.de. Weitere Informationen finden sich hier.

Austauschtreffen
Am 5. und 6. April 2017 findet die Mitgliederversammlung von On the Move in Cardiff statt. Im Anschluss stehen Diskussionen mit lokalen Künstler*innen und Kulturakteur*innen zu den Folgen des Brexit auf dem Programm.

Austauschtreffen
Das Frühjahrstreffen von IETM (International network for contemporary performing arts, ehem. „Informal European Theatre Meeting“) findet vom 20. bis 23. April in Bucharest, Rumänien statt. Die zwei Mal im Jahr stattfindende Vollversammlung, die stets von bis zu 600 Akteur*innen besucht wird, bietet Arbeits-, Austausch- und Netwerktreffen sowie ein künstlerisches Programm. Anmeldungsfrist ist der 31. März 2017. Mehr Informationen hier.

Informationsveranstaltung
Artists Training: Refugee Class for Professionals, Qualifizierungsangebot zur Integration geflüchteter Künstler*innen am Berlin Career College.
Nächste Module:
20.-24. März 2017: Performing Arts
24.-28. April 2017: Fine Arts
8.-12. Mai 2017: Film
Weitere Informationen finden sich hier.

Festival und Symposium
Working Together Transnationally. Das dreitätige Symposium (31. März bis 2. April 2017) findet im Rahmen des Festivals TOGETHERAPART statt, das K3 - Zentrum für Choreographie | Tanzplan Hamburg vom 30. März bis 8. April 2017 in Hamburg ausrichtet. Informationen hier.

Festival
16th Annual Dance Media Film Festival: Vom 20. bis 23. April 2017 in Los Angeles, USA. Das Festival zeigt Tanzfilme der unterschiedlichsten Stilrichtungen. Es stehen verschiedene Förderangebote zur Verfügung. Informationen hier.

Konferenz
Free Movement of Persons in the EU, eine Veranstaltung von ECAS (European Citizen Action Service), findet am 12. April 2017 in Brüssel statt und diskutiert angesichts des 60. Jahrestages der Römischen Verträge Hürden der Freizügigkeit in der EU. Informationen und Anmeldung hier.

Kongress
100th ISPA Congress, die 100. Ausgabe der International Society for the Performing Arts (ISPA) findet vom 23. bis 27. Mai 2017 in Montreal statt und versammelt mehr als 450 Teilnehmer*innen aus 185 Städten rund um den Globus, um sich über aktuelle kulturelle Themen auszutauschen. Informationen hier.

Projekt
Die irakische Konferenz der Vögel ist ein Kooperationsprojekt von Theaterschaffenden aus Europa und dem Orden Mar Musa, der im kurdischen Teil Iraks ein Kloster wiederbelebt hat und zur Anlaufstelle der verschiedensten Bevölkerungsgruppen wurde. Die Produktion wird ab Ende April 2017 in Sulaymaniah erarbeitet und ist die erste Produktion einer längerfristigen Zusammenarbeit unter der Schirmherrschaft von Navid Kermani. Mehr Informationen und - noch bis zum 02. April 2017 - die Möglichkeit das Projekt auf Kickstarter finanziell zu unterstützen finden sich hier.

Sommerakademie
Die internationale Summer Academy of the Arts der Universität der Künste Berlin startet am 16. Juni 2017, bietet Kurse in den Bereichen Bildende Kunst, Gestaltung, Musik, Darstellende Kunst, Kunstmanagement, Kreatives Unternehmertum sowie interdisziplinäre Angebote und erwartet wieder über 300 Teilnehmende aus mehr als 30 Ländern.
Für Teilstipendien können sich junge Künstler*innen noch bis zum 15. April 2017 bewerben. Mehr Informationen hier.

Webinare
TK-Webinar Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer und Entsendung, 21. März 2017. Informationen finden sich hier.
TK-Webinar Die Beschäftigung von freien Mitarbeitern, Honorarkräften, Subunternehmern und auf Werkvertragsbasis, 10. Mai 2017. Informationen finden sich hier.

Mapping
European Cultural Centre Mapping Results. Trans Europe Halles bildet in einem umfangreichen Mapping 770 unabhängige kulturelle Zentren in Europa ab, das Dokument wird stetig erweitert.

Mapping
Analysis of On the Move News Articles 2016 - Visual mapping. Die Auswertung der On the Move Nachrichten aus 2016 bietet eine Bestandsaufnahme zur kulturellen Mobilität in Europa and weltweit. Mehr Informationen hier.

 

TOURING ARTISTS BERATUNGSANGEBOT
Im Rahmen des touring artists Beratungsangebotes sind kostenfreie Einzelberatungen in Berlin oder per Telefon und E-Mail (beratung@touring-artists.info) zu internationalen Projekten und Arbeitsaufenthalten im Ausland möglich. Das Angebot ist eine Kooperation von ITI und IGBK mit SMartDe – Netzwerk für Kreative e.V.

VORSCHAU
Der nächste touring artists Newsletter erscheint im Juni 2017 zum Thema Visa und Aufenthalt. Wir freuen uns über Anregungen, Fragen und Erfahrungen aus der Praxis, gerne per E-Mail an info(at)touring-artists.info.

NEWSLETTER ABBESTELLEN
Falls Sie diesen Newsletter in Zukunft nicht mehr erhalten möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an info@touring-artists.info

 

Kontakt
touring artists Redaktion, E-Mail: info@touring-artists.info

touring artists ist ein Projekt der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) und des Internationalen Theaterinstituts (ITI) Zentrum Deutschland, initiiert und gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK)
Mohrenstr. 63, D – 10117 Berlin, www.igbk.de

Zentrum Bundesrepublik Deutschland des Internationalen Theaterinstituts e.V.
Kunstquartier Bethanien, Mariannenplatz 2, D – 10997 Berlin, www.iti-germany.de

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