Urheberrecht » Urheberrechtsgesetz in Deutschland
Die Rechtslage in Deutschland ist wesentlich von internationalen Abkommen und Regelungen geprägt, die auf internationaler und auf europäischer Ebene entstanden sind. Sie ist im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) geregelt.
Hinsichtlich der Frage, welche Interessen der*die Urheber*in eines Werkes geschützt werden und in welchem Umfang dies geschieht, unterscheidet das UrhG zwischen urheberpersönlichkeitsrechtlichen Interessen und materiellen/verwertungsrechtlichen Interessen. § 11 UrhG sieht hierzu Folgendes vor: „Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes."