Förderung und Residenzen

Autor: Michael Freundt, Internationales Theaterinstitut, Berlin

Kulturförderung in Deutschland

Warum Kunst und Kultur gefördert werden und von wem

Deutschland gehört zu den wenigen Ländern, in denen auch in Zeiten der Krise Kultur und Bildung als hohe Güter gelten und umfänglich gefördert werden. Die öffentlichen Kulturausgaben im Jahr 2010 betrugen ca. 9,6 Milliarden Euro. 

Ergänzend dazu fördern auch private Geldgeber*innen als Stiftungen, Mäzene oder Sponsoren Kulturinstitutionen, Veranstaltungen und Projekte. Oder sie treten als Auftraggeber*innen oder Käufer*innen von Kunstwerken auf. Auch hat der Bereich der privatwirtschaftlich, aus Eintrittseinnahmen oder Kunstverkäufen finanzierten Kultur – die Kulturwirtschaft – in den letzten Jahren mehr Aufmerksamkeit gewonnen. 

Kulturförderung erfolgt in Deutschland auf kommunaler, regionaler, Landes- und Bundesebene. Deutschland ist als Bundesrepublik, als Bund einzelner Länder (zum Beispiel Brandenburg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Thüringen) verfasst. Wenn in diesem Text von Ländern die Rede ist, dann sind die einzelnen Bundesländer in Deutschland gemeint, nicht andere Staaten. Die Zuständigkeit für bestimmte Bereiche ist zwischen den Ländern und dem Bund (Bundestag und Bundesregierung) geregelt – für die Förderung von Kunst und Kultur sind Kommunen und Länder zuständig. Ihr Anteil an der Kulturförderung beträgt rund 87 %. Der Bund fördert nur in Ausnahmefällen, so, wenn es sich um Projekte von nationaler Bedeutung, besonders innovativem Charakter oder um internationale Projekte handelt. 

Ein Großteil der Kulturförderung fließt in den Bereich der großen Institutionen: Museen, Kunstsammlungen, Konzerthallen, Opern- und Theaterhäuser. So werden die Stadt- und Staatstheater in Deutschland etwa mit 2 Milliarden Euro jährlich gefördert. 

Im Vergleich dazu stellen die öffentlichen Förderer wesentlich weniger Mittel für die Förderung künstlerischer Projekte zur Verfügung, zumal die Kulturförderung zu den freiwilligen Leistungen gehört und hier kaum langfristige Verpflichtungen, zum Beispiel durch Tarifverträge, bestehen. 

Alle Fördermöglichkeiten, welche die Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern, Residenzen und Ausstellungen von Kunstschaffenden aus dem Ausland, internationalen Austausch, Unterstützung künstlerischer Arbeit im Ausland oder internationale Koproduktionen betreffen, werden sich in diesem allgemeinen Bereich der Projektförderung finden. Oftmals sind es die allgemein bestehenden Arten der Förderung, die dann auch eine eigene Form für die künstlerische Arbeit im internationalen Zusammenhang haben. 

Für die Kulturförderung sind in den Kommunen die Kulturverwaltungen zuständig, in den Ländern in der Regel Ministerien (zum Beispiel das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst in Sachsen) – wobei die Länder die Förderung von Kunstprojekten oft ihren Kulturstiftungen übertragen. Auf der Ebene des Bundes existiert kein „Bundeskulturministerium“, jedoch gibt es seit 1998 die Institution der/des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (Kulturstaatsminister/in). Aus ihrem/seinem Etat wird die Kulturstiftung des Bundes (KSB) finanziert, die wiederum zum Beispiel die Stiftung Kunstfonds und den Fonds Darstellende Künste finanziert. Die KSB und die Fonds sind die wesentlichen Ansprechpartner für die Projektförderung. Zugleich fördern auch andere Ministerien, wie das Auswärtige Amt, welches zum Beispiel das Institut für Auslandsbeziehungen und das Goethe-Institut finanziert.  

Gleich in welchem Bereich, ob in den Kommunen, den Ländern oder dem Bund: Immer handelt es sich um Steuermittel. Aus diesem Grund ist Förderung in der Regel immer mit Antragstellungen und Antragskriterien verbunden. Dazu gehört oft, dass die Beteiligten oder das Projekt einen Bezug zur jeweiligen Stadt oder dem Land haben müssen – also dort wohnen und arbeiten, die Ausstellung oder Premiere dort stattfindet. Nicht selten entscheidet eine unabhängige Fachjury über die Anträge. Bei erfolgreicher Antragstellung wird eine öffentliche Sichtbarkeit des Projektes erwartet sowie eine transparente Buchführung mit allen Nachweisen über die Verwendung der Gelder. 

Für konkrete Projekte sollten zunächst Förderer auf lokaler Ebene gesucht werden, eine Antragstellung auf Landes- oder sogar Bundesebene ist nur dann sinnvoll, wenn auch eine überregionale Strahlkraft gezeigt werden kann. Zudem wird bei Förderern auf Landesebene erwartet, dass sich die Kommunen fördernd beteiligen; bei den Stiftungen und Fonds auf Bundesebene, dass auch bei Ländern und Kommunen Förderung beantragt wurde bzw. schon sicher ist. Schließlich wird ein eigener Anteil an den Kosten erwartet. Nur selten wird ein einzelner Förderer mehr als die Hälfte der Projektkosten tragen wollen.

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Was gefördert wird: Die Instrumente der Kulturförderung

Eine Förderung künstlerischer Projekte kann in nahezu allen Phasen des Schaffens gesucht werden – beginnend etwa bei der Recherche, über die unmittelbare Produktion, die Präsentation (die Ausstellung oder Aufführung, aber auch der Ankauf eines Kunstwerks oder das Gastspiel) bis hin zur Dokumentation (dem Katalog oder der Videoaufzeichnung). Aber regional und lokal sind die Möglichkeiten natürlich sehr unterschiedlich und müssen immer bei Kulturämtern und Landesministerien recherchiert werden. Allerdings bieten hier die Künstlerverbände Beratung und Informationen im Internet an. Unsere Website touring-artists.info hat aus den Formen der Kultur- und Kunstförderung diejenigen ausgewählt, die sich auf internationale Projekte, Austausch und Reisen beziehen oder auch Künstlerinnen und Künstlern aus dem Ausland offen stehen. Einen Überblick über die Vielzahl der Angebote öffentlicher und privater Förderer in Deutschland geben zum Beispiel die Webseiten www.kulturfoerderung.org,  www.kulturpreise.de  und www.tanzfoerderung.de.

Schon für die Recherche oder erste künstlerische Orientierung kann Förderung gesucht werden, etwa durch ein Stipendium oder eine Residenz, zum Beispiel in einem Künstlerhaus oder einem choreografischen Zentrum. Oder es werden durch Workshops und Hospitationsprogramme Begegnung und Austausch – auch international – gefördert. Stipendien und Residenzen können natürlich auch direkt für die künstlerische Produktion genutzt werden. Hier schließen dann auch die Atelierförderung oder (wie in der Darstellenden Kunst die Regel) die Projektförderung für eine bestimmte Produktion an. Mit einer Projektförderung können etwa Honorare, Raummieten, Technikkosten und Werbung unterstützt werden – meist bis zur Premiere.

Einige Länder und Kommunen unterstützen weitere Ausstellungen, Wiederaufnahmen und Gastspiele; manche Kommunen, Länder und der Fonds Darstellende Künste bieten auch die mehrjährige Förderung an, meist als Basis-, Konzeptions- oder Konzeptförderung bezeichnet. 

Indirekt profitieren Kulturschaffende von der finanziellen Unterstützung, die Länder und Gemeinden den (bundesweit rund 300) Kunstvereinen, Museen, Künstlerhäusern, Kunstsammlungen, Artotheken oder den Produktionshäusern und Theatern gewähren. Zudem werden mehr als zwei Drittel der Ankäufe und Aufträge der öffentlichen Hand aus kommunalen Kassen bezahlt. 

Auch Kulturpreise sind ein Instrument der Kunstförderung, es gibt bundesweit mehrere tausend, die zumeist von Städten und Gemeinden ausgeschrieben werden, aber auch von den Ländern, für bundesweite oder internationale Förderung.

Schließlich ermöglicht die Katalogförderung oder die geförderte Videodokumentation Künstlerinnen und Künstlern auch die Dokumentation ihrer Arbeit und damit eine bessere Sichtbarkeit in der Kulturlandschaft bzw. auf dem Kunstmarkt.

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Förderungen mit Blick auf die Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern

Auf touring-artists.info werden vor allem Förderprogramme dargestellt, die deutschen Künstlerinnen und Künstlern Auslandsaufenthalte ermöglichen, durch Auslands- oder Reisestipendien, Förderung bilateraler Projekte sowie Reise- und Transportkostenzuschüsse. Dies betrifft auch internationale Förderprogramme, auf die sich deutsche Künstlerinnen und Künstler bewerben können, etwa bei der European Cultural Foundation oder der UNESCO, zum Beispiel für die Aschberg-Stipendien

Umgekehrt kommen solche Programme hinzu, die ausländischen Künstlerinnen und Künstlern einen Aufenthalt in Deutschland ermöglichen, durch Residenzen in Künstlerhäusern, Reisestipendien und internationale Workshops. Ferner sind all jene Förderprogramme in Deutschland erfasst, die nicht nur deutschen sondern auch ausländischen Künstlerinnen und Künstlern offenstehen.

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