Autor: Jens Schoenenberg, freier Versicherungsmakler für die Schugk-Finanz Hamburg GmbH, Hamburg
Mitautor: Frank Böhmler, freier Versicherungsmakler, Kernen

Versicherungen

Versicherungsfragen sind für Künstler*innen und Kreative, die international tätig sind, von großer Wichtigkeit. Fast alle Versicherungen sind zwar freiwilliger Natur (bis auf wenige Ausnahmen, wie Kfz- und gesetzliche Krankenversicherung bei Anstellungsverhältnissen) und für Selbstständige stellen sich andere Fragen als für Arbeitnehmer*innen – wie zum Beispiel die der Berufshaftpflicht. Oftmals wird man erst im Schadenfall mit der Thematik konfrontiert oder aber, wenn ausländische Partner*innen den Nachweis einer Versicherung einfordern. 

Beispiel 1: 
Ein Tanzensemble aus Deutschland wird für ein Gastspiel an vier Abenden nach Frankreich eingeladen. Der französische Veranstalter fordert von dem Ensemble den Nachweis für eine spezielle Technikversicherung für diese Aufführungen sowie eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 300 000 Euro, über die das Ensemble nicht verfügt. Welche Möglichkeiten gibt es? (s. Veranstalterhaftpflicht)

Beispiel 2: 
Bei einer Ausstellung in Berlin wird die Arbeit eines italienischen Künstlers gestohlen. Welche Versicherung würde hier greifen? (s. Ausstellungs- und Kunstversicherung)

Versicherungsbedarf für international tätige Künstler*innen, Kreative und Veranstalter*innen

Künstler*innen, Kreative und Veranstalter*innen stehen immer vor der Entscheidung, welche Risiken sie durch einen Versicherungsschutz abdecken können und wollen. Zu den berufsbezogenen Risiken zählen Berufshaftpflicht und Veranstaltungshaftpflicht sowie möglicherweise Sachbeschädigungen, die speziell bei Transporten entstehen können. 

Versicherungen für Krankheitsfälle, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung sowie Haftpflichtversicherungen außerhalb der beruflichen Tätigkeit sind hingegen dem privaten Bereich zuzuordnen, jedoch nicht weniger wichtig. 

Diese Risikoabsicherungen sind teilweise europa- oder weltweit gültig. Bei internationalen Tätigkeiten muss der Geltungsbereich der Versicherung dem Risiko angepasst sein. Wenn bereits eine Versicherung abgeschlossen wurde, sollten die Policen hinsichtlich eines weltweiten Versicherungsschutzes – zusammen mit einer*m Makler*in oder Versicherungsvertreter*in – im Vorfeld einer Auslandstätigkeit überprüft und ggf. erweitert werden. 

Die Vielzahl der Versicherungsanbieter macht es einem nicht leicht, sich in dem breiten Angebot an Versicherungen zurechtzufinden und den effizientesten Versicherungsschutz für die eigenen Belange zu wählen. Allgemeingültige Hinweise sind hier schwer zu geben. Es ist daher durchaus ratsam, sich an eine*n freie*n, auf den Kulturbereich spezialisierte*n Makler*in zu wenden, die*der hierzu berät. Für eine Beratung fallen dabei in der Regel keine zusätzlichen Kosten an.  

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