Autor Einkommensteuer: Andri Jürgensen, Rechtsanwalt, Kiel
Autoren Umsatzsteuer: Andri Jürgensen, Rechtsanwalt, Kiel und Hartwin Räuchle, Steuerberater

Steuern - Einkommenssteuer und Umsatzsteuer

Steuern – sowohl die Einkommensteuer wie die Umsatzsteuer – kreuzen die Wege von allen grenzüberschreitend tätigen Kunstschaffenden. Hier gilt es komplexe, jedoch klar voneinander abgegrenzte Regeln und Verfahren zu beachten.

Beispiel 1:
Ein in Großbritannien lebender Regisseur erhält für eine Inszenierung in Deutschland eine Gage von 8000 Euro. Die Einkommensteuer muss an das britische Finanzamt abgeführt werden. Wenn allerdings eine in Großbritannien lebende Schauspielerin für diese Inszenierung engagiert wird, muss ihre Gage in Deutschland versteuert werden. (s. "Ausländersteuer")

Beispiel 2: 
Eine umsatzsteuerpflichtige bildende Künstlerin in Deutschland verkauft ein Bild an eine Privatperson in Dänemark. Die Umsatzsteuer von 7 % fällt in Deutschland an. Kauft allerdings der Kunde als Unternehmer, so muss die Umsatzsteuer in Dänemark abgeführt werden. (s. Umsatzsteuer bei Auslandsgeschäften)

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