Autorin: Christine Heemsoth, IGBK, Berlin
Der Internationalität des Kultur- und Kreativsektors steht nicht selbstverständlich eine wachsende Liberalisierung des Grenzverkehrs gegenüber. Innerhalb der EU sind die Barrieren für die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen zwar reduziert worden; bei Transporten über die EU hinaus ist die ordnungsgemäße Abwicklung der notwendigen Zollformalitäten jedoch mit einigem verwaltungsmäßigen Aufwand verbunden. Dass es sich lohnt, den Aufwand auf sich zunehmen, zeigt sich in der Praxis oft erst dann, wenn es zu Schwierigkeiten kommt: Wenn bspw. bei einem Rücktransport von Gegenständen nach Deutschland der Deutsche Zoll diese festhält, weil vor Beginn des Transports die Rückwarenregelung vernachlässigt wurde.
Beispiel 1:
Ein Theaterensemble in Essen startet eine Gastspielreise durch die Niederlande, Belgien, Luxemburg und Frankreich. Zwei Fahrer werden beauftragt, mit einem angemieteten Lkw einen Teil der Bühnenausstattung, Kostüme etc. an die einzelnen Gastspielorte zu bringen. Was ist zu beachten bezüglich Zollformalitäten sowie Versicherungs- und Verpackungsfragen? (s. Transport innerhalb der EU)
Beispiel 2:
Eine Produzentengalerie in Berlin vereinbart ein Kooperationsprojekt mit einer Galerie in Jerewan, Armenien. Geplant sind zwei Ausstellungen: Eine der deutschen Künstler*innen in Jerewan und zu späterem Zeitpunkt eine der armenischen Künstler*innen in Berlin. Wie kommen die Arbeiten an ihre jeweiligen Bestimmungsorte und welche Zollformalitäten müssen dabei berücksichtigt werden? (s. Transport über die EU hinaus)