Förderung und Residenzen » Bundesreisekosten-gesetz - Know-how
Autorin: Jana Grünewald, Berlin
Hinweis:
Änderungen im Bundesreisekostengesetz zum 1. Januar und 1. November 2014.
Diese sind auf der Seite eingearbeitet.
Künstler*innen, Kreative und Veranstalter*innen, die in der BRD öffentliche Fördermittel erhalten, unterliegen der Pflicht, die Verwendung der Mittel genau nachzuweisen. Die Abrechnung von Reisekosten muss bei geförderten Projekten gemäß dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) erfolgen. Nach Ende des Förderzeitraums muss ein Verwendungsnachweis erbracht werden, der durch das Bundesverwaltungsamt geprüft wird. Daher ist es wichtig, die Bestimmungen des BRKG genau zu kennen und richtig anzuwenden – und insbesondere die geltenden Reisekostenvergütungen nicht zu überschreiten – da fehlerhafte Abrechnungen unter Umständen die Rückzahlung von Zuwendungen nach sich ziehen können. Die Zuwendungsbescheide der Förderer beinhalten aber stets umfangreiche Informationen über die Regelungen, wie u. a. auch die Reisekosten richtig abgerechnet und nachgewiesen werden.
Hinweise:
Im Folgenden finden sich Informationen zu den wichtigsten Regelungen des BRKG, die für öffentlich geförderte Kunstschaffende zu beachten sind, hinsichtlich:
Reisen innerhalb Deutschlands
Reisen ins und im Ausland
Unter Reisen sind dabei immer solche Reisen zu verstehen, die die*der Künstler*in oder Kreative im Rahmen des geförderten Projektes unternimmt.
Die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz (BRKGVwV) gibt weitere Hilfestellung.