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Beispiel:
Bei einer Ausstellung in Berlin wird die Arbeit eines italienischen Künstlers gestohlen.
Wenn ein*e Künstler*in Kunstwerke ausstellt oder sie verleiht, sollte im Ausstellungs- bzw. Leihvertrag (s. Kommentierter Leihvertrag oder auch Musterleihvertrag NEMO) geregelt sein, dass die*der Vertragspartner*in die Werke für den Transport „von Nagel zu Nagel“ – auch für Transporte über Grenzen – und für die Dauer der Ausstellung versichert. Das ist branchenüblich.
Veranstalter*innen von Kunstausstellungen sollten grundsätzlich eine Allgefahrenversicherung (All-Risk-Insurance) abschließen. Jeder Schaden sollte versichert werden: der Diebstahl und die Beschädigung von Exponaten durch Besucher*innen oder auch durch Mitarbeiter*innen der*des Veranstalter*in; ebenso Schäden, die durch Mängel am Veranstaltungsort entstehen. Die Deckung sollte sich auch auf den Transportweg erstrecken. Ausnahmen müssen benannt und eindeutig ausgeschlossen sein, um Streitigkeiten zu vermeiden. Auch hier ist auf eine klare Ausgestaltung der Vertragsbedingungen (Formulierungen) zu achten.
Für den italienischen Künstler würde dies bedeuten, dass der Diebstahl seiner Arbeit über die Versicherung der Galerie abgedeckt ist, vorausgesetzt, die*der Veranstalter*in hat eine Allgefahrenversicherung abgeschlossen. Wenn die Galerie diese Versicherung nicht hat, müsste sie mit dem eigenen Vermögen für den Schaden aufkommen.
Mehr zum Thema: Final Report der OMK zu Staatsgarantien
Beispiel:
Eine in Deutschland ansässige Künstlerin wird von einem Veranstalter ins Ausland eingeladen, bei einer Ausstellung ihre Werke zu zeigen. Dieser gewährleistet für die Ausstellungszeit vor Ort keinen Versicherungsschutz. Was sollte die Künstlerin tun?
Ein solches Verhalten des Veranstalters ist nicht seriös - aber leider nicht unüblich. Entschließt sich die Künstlerin dennoch, die Einladung zur Ausstellung anzunehmen, kann sie die Versicherung ihrer Arbeiten selber abschließen. Hier sollte in jedem Fall ein*e Versicherungsmakler*in zu Rate gezogen werden, die*der ein Angebot für den speziellen Belang vorschlagen kann. Ausstellungsversicherungen sind in der Regel mit extrem hohen Kosten verbunden.
Tipp:
Vor einer Versendung der eigenen Kunstwerke zum Ausstellungsort sollte man von dem*r Veranstalter*in eine Versicherungsbestätigung einer Versicherungsgesellschaft als Nachweis verlangen. Dies ist im Schadensfall eine fundierte Handhabe.