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Sozialversicherung in Deutschland

Das deutsche Sozialversicherungssystem spielt die zentrale Rolle für die Absicherung vor sozialen Risiken in Deutschland. Durch das Prinzip der Solidargemeinschaft – also der Beitragszahlung durch viele, die einem selbst oder anderen im Ernstfall zugutekommt – bietet es finanziellen Schutz vor den Lebensrisiken und deren Folgen wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter, Betriebsunfälle und Pflegebedürftigkeit. Abhängig Beschäftigte sind in Deutschland automatisch pflichtversichert, solange sie unter einer bestimmten Einkommensgrenze (Pflichtversicherungsgrenze bzw. Beitragsbemessungsgrenze (BBG)) liegen. 
Selbständige Künstler*innen und Publizist*innen sind im Rahmen des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) ebenfalls sozialversicherungspflichtig (s. Künstlersozialkasse). Die Kosten für die Sozialversicherung werden anteilig durch Beiträge der Arbeitgeber*innen und der Arbeitnehmer*innen finanziert. 

Die Sozialversicherung in Deutschland gliedert sich in fünf Bereiche:

  • Krankenversicherung § 5 SGB V 
    Eine Krankenversicherung ist in Deutschland obligatorisch. Übersteigt das monatliche Einkommen die Pflichtbeitragsgrenze, so besteht die Möglichkeit der Wahl einer privaten Krankenversicherung.  
  • Pflegeversicherung §§ 20 f. SGB XI 
    Die Pflegeversicherung ist in Deutschland an die Krankenversicherung gekoppelt und gesetzlich vorgeschrieben.
  • Unfallversicherung § 2 SGB VII 
    Alle Arbeitnehmer*innen sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Abgedeckt sind Leistungen, die durch Unfälle notwendig werden, die sich am Arbeitsplatz ereignen sowie auf dem Weg dorthin und zurück.
  • Rentenversicherung §§ 1 f. SGB VI 
    Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland ist obligatorisch für abhängig Beschäftigte und selbständige Künstler*innen und Publizist*innen, die über die Künstlersozialkasse versichert sind.
  • Arbeitslosenversicherung § 25 ff. SGB III 
    Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Versichert sind alle Personen, die einer bezahlten, mehr als geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Das betrifft die*den Arbeiter*in ebenso wie die*den Angestellte*n oder eine*n Auszubildende*n.

Selbständige Künstler*innen und Publizist*innen sind über die Künstlersozialkasse (KSK) nicht gegen Unfälle und Arbeitslosigkeit versichert. Informationen dazu finden sich hier (s. außerdem Künstlersozialkasse).


Information

Die Broschüre Soziale Sicherung im Überblick 2017 des Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet umfassende Informationen zur sozialen Sicherheit in Deutschland.

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