Sozialversicherung » Sozialversicherung in Deutschland
Das deutsche Sozialversicherungssystem spielt die zentrale Rolle für die Absicherung vor sozialen Risiken in Deutschland. Durch das Prinzip der Solidargemeinschaft – also der Beitragszahlung durch viele, die einem selbst oder anderen im Ernstfall zugutekommt – bietet es finanziellen Schutz vor den Lebensrisiken und deren Folgen wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter, Betriebsunfälle und Pflegebedürftigkeit. Abhängig Beschäftigte sind in Deutschland automatisch pflichtversichert, solange sie unter einer bestimmten Einkommensgrenze (Pflichtversicherungsgrenze bzw. Beitragsbemessungsgrenze (BBG)) liegen.
Selbständige Künstler*innen und Publizist*innen sind im Rahmen des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) ebenfalls sozialversicherungspflichtig (s. Künstlersozialkasse). Die Kosten für die Sozialversicherung werden anteilig durch Beiträge der Arbeitgeber*innen und der Arbeitnehmer*innen finanziert.
Die Sozialversicherung in Deutschland gliedert sich in fünf Bereiche:
Selbständige Künstler*innen und Publizist*innen sind über die Künstlersozialkasse (KSK) nicht gegen Unfälle und Arbeitslosigkeit versichert. Informationen dazu finden sich hier (s. außerdem Künstlersozialkasse).
Information
Die Broschüre Soziale Sicherung im Überblick 2017 des Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet umfassende Informationen zur sozialen Sicherheit in Deutschland.