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Verpackung und Materialien

Der Transport von Kunstwerken, Designobjekten und Bühnenausstattung stellt eine besondere Risikophase für die Gegenstände dar. Damit Schäden vermieden bzw. möglichst klein gehalten werden, muss die Verpackung sehr gut geplant werden – insbesondere dann, wenn ein Transport selbst organisiert wird oder nicht spezialisierte Speditionen und Kurierdienste beauftragt werden. Spezialisierte Speditionen (s. Speditionen und Kurierdienste) bieten hingegen umfangreiche Verpackungslösungen an. Zertifizierte Unternehmen richten sich dabei nach den Europäischen Standards, die vom Europäischen Komitee für Normung vorgelegt werden: Die Normen für ‚Erhaltung des Kulturellen Erbes - Verpackungsverfahren’ (CEN/TC C 346 WG 5 – EN: 15 946/2011) sind z. B. relevant. Darüber hinaus gibt es in einzelnen EU-Mitgliedstaaten eigene Normen und Standards, z. B. die Österreichische-ÖNORM 1000 von 1999 für ‚Transportdienstleistungen - Anforderungen an Kunsttransporte’. Darin sind Standards für die einzelnen Phasen des Transports aufgeführt bis hin zur Wahl der richtigen Handschuhe.    

Vor der Planung der Verpackung ist es ratsam, Informationen über den Bestimmungsort einzuholen: Wer nimmt die Gegenstände am Zielort entgegen, wie werden sie gelagert, wer übernimmt die Verpackung vor dem Rücktransport?
An jede Verpackung sollten relevante Informationen über die verpackten Gegenständen gut leserlich angebracht werden: Absender*in, Bestimmungsort, eine Beschreibung und Fotografie des Gegenstandes, ggf. besondere Vorsichtsmaßnahmen.  
Bei Transporten über die Grenzen der EU hinaus ist zu bedenken, dass unter Umständen das Zollpersonal die Gegenstände ansehen will. Die Verpackung sollte entsprechend organisiert sein.
Hochwertige Gegenstände können in stoßsicheren, selbst gebauten Holzkisten versendet werden, oft ist auch kräftiger Karton ausreichend. Mögliche Temperatur- und Druckunterschiede während des Transports sind einzuplanen.    

Neben den Fragen der Sicherheit der Gegenstände ist zu beachten, dass die Verpackung – und die Gegenstände selbst – den Einfuhrregularien des Ziellandes entspricht. Unbehandeltes Holz darf bspw. nicht in die USA oder nach Australien eingeführt werden. 
Die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes können mit Hilfe des Kooperationspartners vor Ort beim ausländischen Zoll erfragt werden oder zum Beispiel auch in den bei DHL hinterlegten Einfuhr- und Zollvorschriften eingesehen werden. Die IHKs geben hierzu ebenso Auskunft.  

Informationen über die Einfuhrbestimmungen in Deutschland bietet die Zentrale Auskunft der Generalzolldirektion.

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