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Transport über die Europäische Union hinaus

Beispiel:
Eine Produzentengalerie in Berlin startet ein Kooperationsprojekt mit einer Galerie in Jerewan, Armenien. Geplant sind zwei Ausstellungen: Eine der deutschen Künstler*innen in Jerewan und zu späterem Zeitpunkt eine der armenischen Künstler*innen in Berlin.

Der Transport von Kunstwerken, Musikinstrumenten und Bühnenausstattung wird komplizierter, wenn das Zollgebiet der EU verlassen bzw. von außerhalb der EU in dieses eingereist wird. Zollvorschriften werden auf verschiedenen politischen Ebenen gemacht: Internationales und europäisches Zollrecht sowie nationale Vorschriften sind miteinander verzahnt und entsprechend kompliziert. Für den Austausch von Kulturgütern darf man hier keine Ausnahmen erwarten. 

Internationale Organisationen, wie die UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization), setzen sich für die Abschaffung von Barrieren für und den Austausch von Kulturgütern ein. Das Florenz-Abkommen von 1950 – Agreement on the Importation of Educational, Scientific and Cultural Materials – und das ergänzende Nairobi Protokoll von 1975 sollen den Transport von Kulturgütern erleichtern: Sie sehen den Wegfall von Zollgebühren bei der Einfuhr von Kunstwerken lebender Künstler*innen vor. Dem Abkommen sind bis heute etwa 100 Staaten weltweit beigetreten. Dennoch ist es unzureichend bekannt und in der Praxis oft wenig hilfreich. Unterstützung für bildende Künstler*innen bietet unter Umständen das Zollzertifikat der International Association of Art (IAA).

Sämtliche Transporte über die Grenzen des EU-Zollgebiets hinweg sind an Zollvorschriften gebunden, das heißt alle Gegenstände müssen durch die Zollstellen abgefertigt werden.

Auf dem Transportweg werden für gewöhnlich mehrere Zollstellen passiert: Bei der Ausfuhr die des Heimatlandes bzw. die des EU-Mitgliedstaates, über dessen Grenze die Gegenstände das Zollgebiet der EU verlassen, bei der Einfuhr und später bei der Wiederausfuhr die des Bestimmungslandes sowie bei der Wiedereinfuhr abermals die Zollstelle des eigenen Landes bzw. die eines EU-Mitgliedstaates. Werden auf dem Transportweg weitere Länder, sogenannte Transitländer (Transitverkehr), durchquert und somit zusätzliche Grenzen passiert, stellt sich auch hier die Frage nach der Entrichtung von Einfuhrabgaben.

Was ist unter Einfuhrabgaben zu verstehen?

Einfuhrabgaben sind Zölle, Steuern und sonstige Abgaben, die von den Zollbehörden bei der Einfuhr von Waren erhoben werden. Für Kulturschaffende und kulturelle Einrichtungen relevant sind dabei die Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zölle.

Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht weitgehend der Umsatzsteuer des Einfuhrlandes. Die Umsatzsteuersätze sind weltweit unterschiedlich: In Deutschland beträgt er derzeit 19 Prozent des Warenwertes bzw. 7 Prozent bei Gegenständen, die mit einem ermäßigten Steuersatz belegt sind. Hier findet sich eine Übersicht über die Umsatzsteuersätze der verschiedenen EU-Länder.

Ob und wann Einfuhrabgaben anfallen, ist abhängig davon, ob die transportierten Gegenstände für immer ins Ausland gebracht werden, wie beim Verkauf von Kunstwerken, oder ob die Gegenstände zur vorübergehenden Verwendung im Ausland ausgeführt werden, wie bei Auslandsgastspielen oder Kunstausstellungen. 


Generell gilt, dass sich die notwendigen Verfahrensschritte mit den Zollbehörden, die einen problemlosen Ablauf bei selbst organisierten Transporten ermöglichen, oft schwer verallgemeinern lassen – aufgrund nationaler Sonderregelungen und des Ermessenspielraums des Zollpersonals (Umgang mit Behörden und Zollpersonal). 

Der verwaltungsmäßige und zeitliche Aufwand zur Erledigung der Formalitäten ist zeitintensiv und kann nervenaufreibend sein. Er lohnt sich jedoch, um Schwierigkeiten, Verzögerungen und höhere Kosten weitestgehend zu vermeiden. Eine frühzeitige Planung des Transports ist empfehlenswert: Bei internationalen Kooperationen mit wenig erfahrenen Akteur*innen sind Vorläufe von ein bis eineinhalb Jahren keine Seltenheit. 
Die notwendigen Schritte und Regularien sollten immer mit den Auskunft gebenden Stellen und den Kooperationspartnern vor Ort – auf deren aktives Mitwirken man in vielen Fällen angewiesen ist – besprochen werden, um möglichst viele Fragen im Vorfeld zu klären. 

Erste Ansprechpartner in Deutschland sind

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