Umsatzsteuer

Umsatzsteuer und künstlerische bzw. kreative Tätigkeiten oder Verkäufe im Ausland sind ein wichtiges Thema, mit dem sich international tätige Künstler*innen und Kreative häufig konfrontiert sehen. 

Beispiel:
Eine umsatzsteuerpflichtige Künstlerin mit Wohnsitz in Deutschland verkauft ein Bild an eine Privatperson in Dänemark. Wo wird die Umsatzsteuer fällig?

In diesem Fall greift das sogenannte Unternehmenssitzprinzip, da der Käufer Privatperson ist. Somit ist die Künstlerin verpflichtet, die deutsche Umsatzsteuer auf die Rechnung aufzuschlagen, die sie beim Finanzamt in Deutschland abführt.

Anders wäre es, wenn der Däne das Bild für seine Praxis gekauft hätte, er also als Unternehmer auftritt. Dann würde das sogenannte Empfängerortprinzip gelten und der Käufer wäre in der Pflicht, die Umsatzsteuer abzuführen.

Was aber tun, wenn die Privatperson außerhalb der EU ansässig ist, wenn es um die Nutzung von Rechten geht oder Gastspiele gegeben werden? In jedem Fall sind wiederum unterschiedliche Regelungen und Vorgehensweisen zu beachten.

Um mehr zu erfahren, bitte weiterlesen unter Umsatzsteuer bei Auslandsgeschäften.

Wer sich mit den Grundlagen der deutschen Umsatzsteuer beschäftigen möchte, bitte weiterlesen unter Grundlagen der Umsatzsteuer.

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