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Einkommensteuer

Beispiel:
Eine in Großbritannien lebende Malerin schafft Werke während eines Aufenthalts in Deutschland und verkauft diese später in einer deutschen Galerie.
 Wo fällt die Einkommensteuer an?

Die Malerin hat zwar die Werke in Deutschland geschaffen und erzielt damit Einkünfte in der Bundesrepublik, jedoch greift hier das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich. Demnach sind Einkünfte aus einer selbstständigen werkschaffenden Tätigkeit im Wohnsitzstaat zu versteuern, hier also in Großbritannien. Anderes wäre der Fall bei selbstständigen darbietenden Tätigkeiten.

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