Visa und Aufenthalt » Maßnahmen der Behörden
Im Zuge der Globalisierung werden in Europa mehr und mehr Auftritte von oder auch Kooperationen mit Künstler*innen und Kreativen aus Drittstaaten nachgefragt. Gleichzeitig erfolgt seit Beginn der europäischen Finanzkrise die Freigabe von öffentlichen Mitteln für Kunst- und Kulturprogramme immer kurzfristiger.
Parallel dazu sehen sich die deutschen Auslandsvertretungen in vielen Drittländern seit Jahren einer stetig zunehmenden Zahl von Visumantragsteller*innen gegenüber. Diese Entwicklung führte an einigen Dienstorten zu einer Verlängerung des Visumverfahrens. Das Auswärtige Amt hat deshalb Maßnahmen ergriffen, um dieser – für die Kund*innen der Visastellen negativen – Entwicklung zu begegnen:
Um das Antragstelleraufkommen zu kanalisieren und die in der Vergangenheit häufig üblichen langen Warteschlangen vor den Visastellen zu vermeiden, sind viele Auslandsvertretungen dazu übergegangen, Termine zur Abgabe von Visumanträgen entweder online oder über externe Firmen zu vergeben.
Die Vereinbarung von Gruppenterminen ist in aller Regel möglich. In unvorhersehbar dringenden Fällen können ggf. Sondertermine zur Vorsprache vereinbart werden.
Tipp:
Die frühzeitige Vereinbarung von Vorspracheterminen sowie die vollständige Vorlage sämtlicher antragsbegründender Unterlagen (einschlägige Merkblätter beachten!) kann das Visumverfahren verkürzen und hilft, zeitintensive Rückfragen zu vermeiden.
Als weitere Maßnahme wurde in Ländern mit besonders hohem Antragstelleraufkommen (u.a. Russland, China, Türkei) die Entgegennahme von Visumanträgen an private externe Dienstleister ausgelagert. In weiteren Ländern (zum Beispiel Indien) stehen ähnliche Maßnahmen kurz bevor.
Nach erfolgter Auslagerung entfällt die Verpflichtung zur persönlichen Visumbeantragung in der Auslandsvertretung. Der Wegfall der persönlichen Vorsprache bietet insbesondere in großen Flächenstaaten Vorteile, da lange Anreisewege zu der Auslandsvertretung entfallen.
Allerdings gilt dies nicht für alle Visaarten: Nationale Visa müssen weiterhin persönlich in der Auslandsvertretung beantragt werden.
Terminwartezeiten fallen in den externen Visaannahmezentren grundsätzlich nicht an.
Können eventuell auftretende Schwierigkeiten im Visumverfahren nicht unmittelbar zwischen der*m Antragsteller*in und der Auslandsvertretung ausgeräumt werden, steht das zuständige Referat für Einzelfälle des Visumrechts im Auswärtigen Amt als Ansprechpartner zur Verfügung (E-Mail-Adresse: 509-r1@diplo.de).
On the Move hat im Dezember 2012 den Report Artists’ mobility and visas: a step forward veröffentlicht, mit Tipps, Erfahrungen und Empfehlungen, der auf den Seiten von www.on-the-move.org eingesehen werden kann.