In den EU-Verträgen (s. eur-lex.europa.eu) sind u.a. die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie die Arbeitnehmerfreizügigkeit gewährleistet, die jeder*m EU-Bürger*in das Recht gewähren, in einem anderen EU-Land zu leben und erwerbstätig zu sein. Dies bedeutet insbesondere:
- grenzüberschreitende Dienstleistungen zu erbringen,
- Arbeit zu suchen,
- zu arbeiten, ohne dass eine Arbeitserlaubnis benötigt wird,
- zu diesem Zweck zu wohnen,
- selbst nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses weiter zu bleiben,
- als Arbeitnehmer*in genauso behandelt zu werden wie die Staatsangehörigen des Gastlandes hinsichtlich Zugang zu Beschäftigung, Arbeitsbedingungen und anderen Sozialleistungen und Steuervorteilen.
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